Wie lange gibt es noch Förderung für Wärmepumpen?
- Gibt es noch Förderung für Wärmepumpe?
- Wie lange werden Wärmepumpen noch gefördert?
- So hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 aktuell
- Grundförderung, Einkommensbonus und Klimabonus berechnen
- Wärmepumpe jetzt einbauen oder besser warten?
- Lohnt sich eine Wärmepumpe langfristig?
- So lassen sich die Heizstromkosten weiter senken
- Wärmepumpe mit Photovoltaik und Speicher kombinieren
- Fazit
- FAQ
Wie lange noch Förderung für die Wärmepumpe zur Verfügung steht, hängt von den künftig geltenden Förderbedingungen ab. Nach aktuellem Stand läuft die Förderung weiter. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Eine weitere Änderung der Grundförderung und die Einführung eines Wertschöpfungsbonus sind voraussichtlich für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Aktuell beträgt die Grundförderung 30 Prozent; mit den Bonusförderungen sind insgesamt bis zu 70 Prozent, bei entsprechendem Einkommen und erfüllten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent, möglich.
Die Förderung senkt allerdings nur die Investition, die Stromrechnung läuft danach weiter. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher kann in der Übergangszeit einen Teil davon mit eigenem Solarstrom decken.

Gibt es noch Förderung für Wärmepumpe?
Ja, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Heizungen läuft weiter. Nach der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 gelten seit dem 21. Juli neue Konditionen, wie das Bundeswirtschaftsministerium zur Reform der Gebäudeförderung mitteilt. Den Zuschuss beantragt man bei der KfW im Programm 458, förderfähige Geräte führt die Liste beim BAFA. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und ändert daran nichts.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beruht auf Förderrichtlinien. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen und die einschlägigen Übergangsregelungen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Wie lange werden Wärmepumpen noch gefördert?
Ein festes Enddatum gibt es nach aktuellem Stand nicht, wohl aber geplante Änderungen bei der Förderhöhe ab dem 1. Februar 2027. Wie lange die Wärmepumpen-Förderung noch in voller Höhe gilt, hängt von den jeweils geltenden Förderbedingungen und dem Antragsdatum ab. Die förderfähigen Kosten sinken jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert pro Halbjahr 4 Prozentpunkte und entfällt zum 1. August 2028. Nach aktuellem Stand soll zudem der Austausch bereits geförderter oder seit 2008 vorhandener Wärmepumpen ab 2027 nur noch eingeschränkt förderfähig sein.
Entwicklung der Förderung bis 2030
Förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus im Zeitverlauf
Zeitraum | Förderfähige Kosten | Klimageschwindigkeitsbonus | Zuschuss bei 30 % Grundförderung |
21.07.2026 bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % | 8.400 € |
01.02.2027 bis 31.07.2027 | 27.250 € | 12 % | 8.175 € |
01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € | 8 % | 7.950 € |
01.02.2028 bis 31.07.2028 | 25.750 € | 4 % | 7.725 € |
01.08.2028 bis 31.01.2029 | 25.000 € | 0 % | 7.500 € |
01.02.2029 bis 31.07.2029 | 24.250 € | 0 % | 7.275 € |
01.08.2029 bis 31.01.2030 | 23.500 € | 0 % | 7.050 € |
01.02.2030 bis 31.07.2030 | 22.750 € | 0 % | 6.825 € |
ab 01.08.2030 | 22.000 € | 0 % | 6.600 € |
Die letzte Spalte zeigt nur die Grundförderung, Boni sind darin nicht enthalten. Über 2030 hinaus gibt es nach aktuellem Stand keine Festlegung.
Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen ab 2027
Für das erste Quartal 2027 ist nach aktuellem Planungsstand vorgesehen, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent zu senken. Ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen, die die noch festzulegenden Anforderungen an den Ursprung in der EU erfüllen, soll die Förderung auf insgesamt 30 Prozent ergänzen. Die konkreten Voraussetzungen und Nachweispflichten sind noch nicht abschließend veröffentlicht. Maßgeblich sind die später veröffentlichten Förderbestimmungen.
So hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 aktuell
Der Zuschuss beträgt 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Berechnet wird er aus dem Förderhöchstbetrag. Der liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit von zwei bis sechs und 8.000 Euro ab der siebten. Für die erste Wohneinheit sind damit höchstens 22.400 Euro (80 Prozent) möglich, sonst 19.600 Euro (70 Prozent).
Der Einzelzuschuss 458 gilt nur im Bestand, im Neubau laufen zinsgünstige KfW-Kredite (297/298). Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, er lässt sich nicht mit der BEG kombinieren.
Förderbausteine seit dem 21. Juli 2026
Baustein | Höhe | Voraussetzung | Entwicklung |
Grundförderung | 30 % | Bestandsgebäude, alle Eigentümer | ab Q1/2027 vorgesehen 15 % plus 15 % Wertschöpfungsbonus |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (zuvor 20 %) | Selbstnutzer, funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Gas- oder Biomasseheizung ab 20 Jahren | sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt am 01.08.2028 |
Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €, nur Selbstnutzer | keine Absenkung vorgesehen |
Familienzuschlag | 10.000 € Abzug vom Einkommen | Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, für das Kindergeldberechtigung besteht | keine Absenkung vorgesehen |
Effizienzbonus (5 %) | entfällt seit 21.07.2026 | - | - |
Gesamtdeckel | 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 % | - | - |
Grundförderung, Einkommensbonus und Klimabonus berechnen
Die Boni werden addiert, der Deckel liegt bei 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bei 80 Prozent. Beide Beispiele gehen von einem Einfamilienhaus mit Selbstnutzern, einer funktionstüchtigen, 25 Jahre alten Gasheizung und 40.000 Euro Gesamtkosten aus.
Rechenbeispiel ohne Einkommensbonus
Das Haushaltseinkommen liegt über 50.000 Euro, einen Einkommensbonus gibt es nicht. Der Antrag geht vor dem 1. Februar 2027 ein. 30 plus 16, also 46 Prozent von 28.000 Euro, ergeben 12.880 Euro Zuschuss und einen Eigenanteil von 27.120 Euro.
Zuschuss nach Antragszeitpunkt
Antrag | Fördersatz | Berechnungsgrundlage | Zuschuss | Differenz zu heute |
bis 31.01.2027 | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | 0 € |
ab 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | 1.435 € |
ab 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | 2.810 € |
ab 01.02.2028 | 34 % | 25.750 € | 8.755 € | 4.125 € |
ab 01.08.2028 | 30 % | 25.000 € | 7.500 € | 5.380 € |
Rechenbeispiel mit Einkommensbonus und Familienzuschlag
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 38.000 Euro, ein minderjähriges Kind, für das Kindergeldberechtigung besteht, lebt im Haushalt, und der Antrag wird vor dem 1. Februar 2027 gestellt. Durch den Familienzuschlag reduziert sich das für die Förderung maßgebliche Haushaltseinkommen pauschal auf 28.000 Euro, sodass der Einkommensbonus von 40 Prozent greift. 30 + 16 + 40 ergeben 86 Prozent; die Förderobergrenze begrenzt den Zuschuss auf 80 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro beträgt der Zuschuss 22.400 Euro, der Eigenanteil 17.600 Euro.
Ohne Kind bleibt der Einkommensbonus bei 30 Prozent. 30 + 16 + 30 ergeben 76 Prozent, der Deckel liegt bei 70 Prozent. Zuschuss 19.600 Euro, Eigenanteil 20.400 Euro. Es sind Modellrechnungen, den Einkommensbonus weist man über Steuerbescheide nach.
Wärmepumpe jetzt einbauen oder besser warten?
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Steht der Heizungstausch ohnehin an, lohnt sich der Antrag vor dem nächsten Stichtag, denn bis zum 31. Januar 2027 gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch in voller Höhe. Bis zu 5.380 Euro liegen im Beispiel zwischen einem Antrag heute und einem ab August 2028. Das Antragsdatum zählt, nicht der Einbautermin, und nach der Zusage bleiben 36 Monate Umsetzungsfrist. Der Antrag kommt vor den Vertragsabschluss, ein Vertrag ist nur mit aufschiebender Förderbedingung möglich.
Warten kann sinnvoll sein, wenn zunächst die Gebäudehülle oder die Heizflächen angepasst werden müssen. In diesem Fall sollte die Heizlast vorab geprüft werden. Wichtig für den Klimageschwindigkeitsbonus: Die bisherige Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionsfähig sein und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Ist sie bereits ausgefallen, kann der Bonus entfallen. Ob die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, muss davon getrennt geprüft werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Antrag?
Der Ablauf umfasst Beratung und Angebot, den Vertrag mit Bedingung, die BzA-ID vom Fachbetrieb, den Antrag im Portal "Meine KfW", die Zusage, den Einbau und die Nachweise. Anträge bis zum 31. Januar 2027 bekommen die volle Förderung, der nächste Stichtag ist der 1. August 2027.
Technische Voraussetzungen für die Förderung
Die Wärmepumpe braucht eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und muss auf der BAFA-Liste stehen. Luft-Wasser-Geräte im Bestand müssen den Schallgrenzwert seit dem 1. Januar 2026 um 10 Dezibel unterschreiten. Hinzu kommt eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung mit Anbindung an ein Smart Meter.
Lohnt sich eine Wärmepumpe langfristig?
Das Fraunhofer ISE ermittelte in einem Forschungsprojekt zu 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern Jahresarbeitszahlen von 2,6 bis 5,4, im Mittel 3,4 bei Luft-Wasser-Geräten.
Angenommen wird ein teilsanierter Altbau mit etwa 125 Quadratmetern und 15.000 Kilowattstunden Heizwärmebedarf inklusive Warmwasser. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,4 braucht die Wärmepumpe rund 4.412 Kilowattstunden Strom. Als Preise dienen die Durchschnittswerte des Statistischen Bundesamts für das erste Halbjahr 2026 mit 37,97 Cent je Kilowattstunde Strom und 11,58 Cent Erdgas, für den Wärmepumpentarif gelten 27 Cent als Annahme.
Jährliche Heizkosten im Beispiel
Variante | Rechnung | Ergebnis |
Wärmepumpe mit Haushaltsstrom (37,97 ct/kWh) | 4.412 kWh x 0,3797 € | rund 1.675 € |
Wärmepumpe mit Wärmepumpentarif (Annahme 27 ct/kWh) | 4.412 kWh x 0,27 € | rund 1.191 € |
Gasheizung (Wirkungsgrad 90 %, 11,58 ct/kWh) | 15.000 kWh geteilt durch 0,9 = 16.667 kWh x 0,1158 € | rund 1.930 € |
Wartung und Nebenkosten sind nicht enthalten. Die Wärmepumpe liegt hier unter den Gaskosten, reagiert aber stark auf die Jahresarbeitszahl. Bei 2,6 stiegen die Kosten mit Haushaltsstrom auf rund 2.191 Euro und damit über die Gaskosten. Eine Amortisationszeit lässt sich nicht seriös versprechen.
So lassen sich die Heizstromkosten weiter senken
Der Wärmepumpentarif mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG senkt die Netzentgelte, dafür darf der Netzbetreiber den Bezug bei Engpässen zeitweise begrenzen. Auch eigener Solarstrom verringert den Netzbezug.
Maßnahmen im Überblick
Maßnahme | Wirkung | Aufwand |
Wärmepumpentarif und steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG | reduzierte Netzentgelte | niedrig |
Dynamischer Stromtarif mit Smart Meter | Strombezug in günstigen Stunden | mittel |
Niedrige Vorlauftemperatur und angepasste Heizkurve | höhere Jahresarbeitszahl | niedrig |
Hydraulischer Abgleich | gleichmäßige Wärmeverteilung, weniger Stromverbrauch | mittel |
Dämmung einzelner Bauteile (BAFA-Förderung 15 %) | geringere Heizlast | hoch |
Wärmepumpe mit Photovoltaik und Speicher kombinieren
Wer Wärmepumpe und Solarstrom verbindet, senkt die Stromkosten zusätzlich. Anbieter wie EcoFlow haben dafür Solarspeicher im Programm, die den Ertrag vom Mittag in die Abend- und Nachtstunden verschieben. Die Förderung für die Wärmepumpe bleibt davon unberührt, denn der Antrag 458 betrifft nur die Heizung.
Warum Photovoltaik und Speicher zur Wärmepumpe passen
Der Solarertrag fällt mittags an, die Wärmepumpe läuft vor allem morgens, abends und nachts. Ein Speicher überbrückt diese Lücke. Im Winter liefert die Photovoltaik allerdings wenig, während der Heizbedarf am höchsten ist. Eine Wärmepumpe lässt sich daher nicht vollständig mit eigenem Solarstrom versorgen, in den Übergangszeiten ist der Nutzen größer.
Laut Studie des Joint Research Centre der EU-Kommission kann ein Speicher den Eigenverbrauch von 40 bis 60 auf 70 bis 85 Prozent steigern, bezogen auf ein System, das die Hälfte des Jahresverbrauchs erzeugt. Die Studie stammt von 2014 und gilt nicht speziell für Wärmepumpen. Ersetzen 1.000 Kilowattstunden mehr Eigenverbrauch 1.000 Kilowattstunden Netzbezug, sind das bei 37,97 Cent rund 380 Euro im Jahr. Ein Ertragsversprechen ist das nicht, die Menge hängt von Anlagengröße, Speicher, Verbrauch und Jahreszeit ab.
EcoFlow STREAM Systeme für mehr Eigenverbrauch
Die STREAM Serie von EcoFlow besteht aus Solarspeichern, die sich per App steuern lassen. Welches Modell passt, richtet sich danach, ob die Solaranlage erst entsteht oder schon steht.
Planen Hausbesitzer Wärmepumpe und Solarmodule im selben Zug, passt der STREAM 5000. Er speichert 5.024 Wh auf Lithium-Eisenphosphat-Zellen mit 10.000 Zyklen (Schutzart IP65, 10 Jahre Garantie) und wächst mit Erweiterungsbatterien auf bis zu 15 kWh je Hauptgerät, im Verbund auf 90 kWh. Vier MPPT-Eingänge nehmen bis zu 5.000 W Solarleistung auf (4 x 1.250 W), die netzgekoppelte Ausgangsleistung liegt laut Datenblatt bei bis zu 3.000 W. Der Eigenverbrauchsmodus verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend.
Steht bereits eine Photovoltaikanlage ohne Speicher, ist der STREAM AC 5000 die Alternative. Er ist wechselstromgekoppelt, hat keinen eigenen Solareingang und lässt sich mit der vorhandenen Anlage und mit Wechselrichtern von Drittanbietern kombinieren. Er bietet ebenfalls 5.024 Wh bei 10.000 Zyklen und IP65, erweiterbar auf 15 kWh je Hauptgerät und 90 kWh im Verbund.
Fazit
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen und wird ab dem 1. Februar 2027 planmäßig gesenkt. Wie lange noch Förderung für die Wärmepumpe in voller Höhe möglich ist, bestimmt das Antragsdatum. Der Vertrag darf nur mit aufschiebender Förderbedingung unterschrieben werden, nach der Zusage bleiben 36 Monate Umsetzungsfrist. Im Beispiel ohne Einkommensbonus kostet jedes verstrichene Halbjahr rund 1.250 bis 1.450 Euro Zuschuss. Ob sich der Einbau im eigenen Haus lohnt, klärt eine individuelle Beratung mit Heizlastberechnung. Konkretisiert der Bund den Wertschöpfungsbonus, kann sich die Rechnung ab 2027 zusätzlich verschieben.
Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben von KfW und BAFA, aktuelle Informationen stehen unter kfw.de/458.
FAQ
Wie lange gibt es noch die Förderung für Wärmepumpen?
Die Förderung für Wärmepumpen hat kein festes Enddatum. Nach aktuellem Stand sinkt sie ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt am 1. August 2028. Die Stromkosten der Wärmepumpe lassen sich zusätzlich mit einem Solarspeicher wie dem EcoFlow STREAM senken.
Wird die Wärmepumpen-Förderung abgeschafft?
Nach aktuellem Stand nicht. Die BEG ist aber eine Richtlinie ohne Rechtsanspruch, Sätze und Fristen können sich kurzfristig ändern.
Wann sinkt die Wärmepumpen-Förderung zum ersten Mal?
Zum 1. Februar 2027. Die förderfähigen Kosten sinken dann auf 27.250 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent.
Zählt das Antragsdatum oder der Einbautermin?
Das Antragsdatum. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung. Wer in der Wartezeit Solarstrom speichern will, kann einen Speicher von EcoFlow einplanen, denn der Antrag 458 betrifft nur die Heizung.
Muss die Wärmepumpe ab 2027 aus der EU stammen?
Nein, eine Pflicht ist nicht vorgesehen. Vorgesehen ist ein Wertschöpfungsbonus für Geräte mit EU-Ursprung, dessen Ausgestaltung noch nicht abschließend veröffentlicht ist.
Kann ich die Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht, der Steuerbonus nach § 35c EStG ist eine Alternative zur BEG.
Gibt es zusätzliche regionale Förderprogramme?
Teilweise ja, Länder, Kommunen und Energieversor