Ist ein Balkonkraftwerk immer genehmigungsfrei?

EcoFlow

Wer auf eine Solaranlage setzt, muss auch mit bürokratischem Aufwand rechnen. Dabei gilt aber: Je kleiner die Anlage ist, desto unkomplizierter wird es! Gerade bei einem Balkonkraftwerk können Sie davon ausgehen, dass alle Formalitäten innerhalb kurzer Zeit erledigt sind. Doch worum genau müssen Sie sich eigentlich kümmern? Sind Balkonkraftwerke vollständig genehmigungsfrei? Das klären wir in den nächsten Absätzen.

EcoFlow STREAM Balkon Kit

Das EcoFlow STREAM Balkonkraftwerk integriert Solarpanels mit einem Mikro-Wechselrichter und wandelt Sonnenlicht in nutzbare Elektrizität für Ihr Zuhause um. Es kann tagsüber Ihren WLAN-Router, Kühlschrank, Fernseher und Radio mit Strom versorgen. Mit einer jährlichen Erzeugung von bis zu 858 kWh hilft dieses System, jährlich bis zu 137 € an Energiekosten zu sparen.

Ist eine Balkon-Solaranlage genehmigungsfrei? Welche Formalitäten müssen beachtet werden?

Seit dem Solarpaket I ist es deutlich komfortabler geworden, ein Balkonkraftwerk zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Eine richtige Genehmigung ist dafür nicht mehr erforderlich.

Mussten Sie früher noch den Netzbetreiber über Ihre Anschaffung informieren, reicht mittlerweile eine kurze Online-Registrierung beim Marktstammdatenregister aus. Diese lässt sich mit wenigen Klicks erledigen und Sie müssen nur einige technische Daten eingeben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung ist, dass das Balkonkraftwerk in der EU zugelassen ist.

Zudem sind durch das Solarpaket I noch weitere Annehmlichkeiten für potentielle Balkonkraftwerkbesitzer entstanden. Die Leistungsgrenze wurde von 600 auf 800 Watt angehoben, die Bedingungen bezüglich der Aufstellung wurden entschärft und zudem können Sie noch bis 2026 von der flächendeckenden Mehrwertsteuerbefreiung auf alle Solarprodukte profitieren.

Ist eine Balkon-Solaranlage auch für Mieter genehmigungsfrei?

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk an einem gemieteten Balkon anbringen wollen, sieht die Lage etwas anders aus. Hier benötigen Sie tatsächlich die Genehmigung des Vermieters, insbesondere dann, wenn Sie bauliche Veränderungen dafür vornehmen wollen oder die Optik des Hauses durch das Balkonkraftwerk stark verändert wird.

Aber: Seit dem Solarpaket I dürfen Vermieter den Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht mehr einfach so untersagen. Nur triftige Gründe, wie zum Beispiel Sicherheitsbedenken, können als Begründung für eine Ablehnung herangezogen werden. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind und das Balkonkraftwerk von der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen müssen.

Sind normale PV-Anlagen auch genehmigungsfrei?

Doch wie sieht es eigentlich bei großen Dachsolaranlagen aus? Hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Generell gilt: Photovoltaikanlagen auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern sind in Deutschland in der Regel genehmigungsfrei, solange Sie sich an bestimmte Rahmenbedingungen halten. Dazu gehört vor allem, dass die Anlage die Gebäudeoptik nicht wesentlich verändert, nicht über das Dach hinausragt und keine denkmalgeschützten Fassaden betroffen sind.

Für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude in einem Ensemble-Schutzgebiet gelten gesonderte Regeln – hier ist eine Baugenehmigung in der Regel tatsächlich erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine besonders auffällige Aufständerung verwenden oder Freiflächenanlagen in Wohngebieten installieren möchten. Auch in besonders windigen Regionen oder bei außergewöhnlichen Montagesystemen kann eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein.

In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und vielen weiteren Bundesländern wurde die Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen im privaten Bereich in den letzten Jahren ausdrücklich gesetzlich verankert – eine Reaktion auf die wachsende Bedeutung der Solarenergie für die Energiewende.

Was sind die Gründe dafür, dass kleinere Photovoltaikanlagen mittlerweile genehmigungsfrei sind? Was will die Politik damit erreichen?

Der Solarausbau in Deutschland soll schneller, flächendeckender und bürgernäher erfolgen. Gerade vor dem Hintergrund des Klimaschutzgesetzes und der europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien war es dafür notwendig, bürokratische Hürden abzubauen – insbesondere für Privatpersonen, die sich aktiv an der Energiewende beteiligen wollen.

Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung deshalb 2024 entscheidende Schritte umgesetzt: Die Erhöhung der Leistungsgrenzen und die Anpassungen bei der Anmeldung kleiner Anlagen sollen dafür sorgen, dass möglichst immer mehr Privatpersonen selbst auf ein Balkonkraftwerk setzen.

Dabei geht es auch um soziale Gerechtigkeit. Wenn nur Hausbesitzer von Solarförderungen profitieren könnten, bliebe ein Großteil der Bevölkerung ausgeschlossen. Mit der Genehmigungsfreiheit für Balkonkraftwerke sollen nun auch Mieter und Wohnungseigentümer eine faire Chance bekommen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und selbst Kosten zu sparen – ganz ohne aufwendige Bauanträge oder baurechtliche Genehmigungen.

EcoFlow STREAM Mikro-Wechselrichter

Der EcoFlow STREAM Mikro-Wechselrichter ist ein hocheffizientes und sicheres Gerät zur Stromumwandlung, das speziell für Hausenergiesysteme entwickelt wurde. Er wandelt die von Solarpanels erzeugte Energie direkt in nutzbaren Strom für den Haushalt um.

Warum sind Balkonkraftwerke so wichtig für die Energiewende in Deutschland?

Balkonkraftwerke werden oft unterschätzt – dabei leisten sie bereits heute einen messbaren Beitrag zur Stromversorgung in deutschen Städten. Rund 400.000 Mini-PV-Anlagen sind laut Bundesnetzagentur bereits im Einsatz – die Tendenz ist steigend. Gerade in dicht besiedelten Regionen, in denen Dachflächen rar und schwer zugänglich sind, ermöglichen Balkonkraftwerke trotzdem den Zugang zur Photovoltaik.

Die erzeugte Energie wird größtenteils direkt im eigenen Haushalt verbraucht. Ein Balkonkraftwerk speist nicht primär ins Netz ein, sondern versorgt Geräte direkt – oft ohne eine Solarbatterie. So reduziert sich der Bedarf an Netzstrom, was das Stromnetz entlastet und dezentralisiert.

Balkonkraftwerk

Beitrag zur Energiewende

Direktverbrauch im Haushalt

Bis zu 30 % weniger Netzstrombedarf

Vermeidung von Leitungsverlusten

Lokale Nutzung ohne Umwege durchs Stromnetz

Entlastung von Stromnetzen

Reduktion von Lastspitzen in urbanen Netzen

Demokratisierung der Energie

Zugang zur Solarenergie für Mieter und Wohnungseigentümer

Bewusstseinswandel

Stärkung der Energiekompetenz auf individueller Ebene

Wie viel Zeit muss ich für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks investieren? Welche Daten muss ich dafür bereithalten?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist heute deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren. Durch das Solarpaket I wurde der bürokratische Aufwand spürbar reduziert. Statt Netzbetreiber, EEG-Meldung und Marktstammdatenregister gibt es jetzt nur noch eine Anlaufstelle: das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Online-Anmeldung dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten – vorausgesetzt, Sie haben die wichtigsten Daten zur Hand. Dazu gehören:

  • Name und Adresse des Betreibers

  • Standort der Anlage

  • Installationsdatum

  • Leistung des Wechselrichters (in Watt)

  • Hersteller und Modell der Solarpanels

  • Seriennummer des Wechselrichters

Sie benötigen keinen Nachweis über eine Einspeisezusage oder eine Bescheinigung des Elektrikers. 

Balkonkraftwerk