PV-Anlage anmelden ohne Elektriker – unter welchen Umständen ist das möglich?
Photovoltaikanlagen werden immer beliebter – das gilt nicht nur für große Dachsysteme, sondern auch für kompakte Balkonkraftwerke für Mietwohnungen oder kleine Haushalte. Viele von uns möchten sich selbst versorgen und gleichzeitig unabhängiger vom Strompreis werden. Dabei kommt oft eine Frage auf: Muss ich für eine Photovoltaikanlage zwingend einen Elektriker beauftragen oder gehen Installation und Anmeldung auch in Eigenregie?
In bestimmten Fällen ist es durchaus möglich, eine Anlage selbst anzumelden und zu betreiben. Dieser Artikel zeigt, was Sie dürfen, was nicht – und wie Sie Fehler vermeiden, die später teuer werden könnten.
STREAM Balkonkraftwerk Series
Darf ich Solarmodule selbst installieren und anmelden?
Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kleine Balkonkraftwerke mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt dürfen in Deutschland grundsätzlich von Privatpersonen selbst installiert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dabei ist zu beachten: Die Einspeisung erfolgt über eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Steckdose) oder – je nach Netzbetreiber – über eine normale Schuko-Steckdose. Der Betrieb muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser minimale Aufwand sollte Sie auf keinen Fall abschrecken! Denn wenn Sie sich für ein Balkonkraftwerk mit Speicher entscheiden, erhöht das Ihre Autarkie erheblich – und Sie können den Eigenverbrauch auch nachts deutlich steigern.
Wie ist die Rechtslage bei Balkonkraftwerken? Kann ich ein Balkonkraftwerk ohne Elektriker anmelden?
Die aktuelle Rechtslage sieht für Balkonkraftwerke eine deutliche Erleichterung vor: Laut Solarpaket I (seit Mai 2024 in Kraft) dürfen Anlagen mit bis zu 800 Watt Anschlussleistung ohne Anmeldung durch einen Elektriker betrieben werden. Auch die Eintragung im Marktstammdatenregister ist vereinfacht worden. Wichtig: Wenn Sie ein Gerät mit Rückspeisung betreiben, muss der Zähler eine Rücklaufsperre haben oder gegen einen digitalen Zweirichtungszähler getauscht werden.
Letzterer darf nicht selbst gewechselt werden – das übernimmt der Netzbetreiber oder ein beauftragter Fachbetrieb. Die eigentliche Anmeldung aber dürfen Sie für Ihr Balkonkraftwerk selbst vornehmen – ganz ohne Installateur.
.jpg)
.jpg)
Welcher Elektriker darf eine große PV-Anlage installieren und anschließen? Worauf sollte ich bei der Auswahl des Elektrikers achten?
Bei klassischen Dachanlagen – also Photovoltaikanlagen ab ca. 1 kWp aufwärts – ist zwingend ein eingetragener Elektroinstallateur für den Anschluss erforderlich. Der Grund: Diese Anlagen greifen tief in die Hausinstallation ein. Es ist also ein Eingriff, den rechtlich und sicherheitstechnisch gesehen nur Fachpersonal durchführen darf.
Achten Sie bei der Auswahl des Elektrikers nicht nur auf den Preis, sondern auf Qualifikationen und Erfahrungen mit PV-Systemen. Seriöse Anbieter erstellen Ihnen ein vollständiges passgenaues Konzept und ermitteln dabei die Kapazität des Speicher, die individuelle Ausrichtung der Solarpanels und mögliche Fördermittel.
Wer darf die Abnahme einer PV-Anlage durchführen?
Die Abnahme, also die technische Inbetriebnahme, muss ebenfalls durch einen eingetragenen Elektriker erfolgen – zumindest bei allen Anlagen über der Bagatellgrenze. Bei Balkonkraftwerken entfällt, wie erwähnt, die klassische Abnahme, sofern keine Änderungen an der Hausinstallation vorgenommen werden.
Bei größeren Anlagen ist der Elektriker verpflichtet, die Installation zu prüfen, zu dokumentieren und an den Netzbetreiber zu übermitteln. Diese Prüfung umfasst u. a. die Schutzkonzepte, Netzverträglichkeit und die Funktion von Batteriespeichern. Wer hier spart, riskiert nicht nur Sachschäden, sondern auch Bußgelder und darf seine Anlage nicht legal betreiben.
Wie viel kostet die PV-Abnahme/die Inbetriebnahme einer PV-Anlage?
Die Kosten für die Inbetriebnahme einer Solaranlage durch einen Fachbetrieb liegen in der Regel zwischen 200 und 600 Euro, wobei die genaue Zahl von der Größe und der Komplexität abhängt. Hinzu kommt oft eine Pauschale für die Anmeldung beim Netzbetreiber. Bei Anlagen mit Batteriespeicher steigt der Aufwand leicht, da zusätzlich der Speicher geprüft und konfiguriert werden muss.
Manche Anbieter bieten Komplettpakete an, bei denen die Abnahme im Preis enthalten ist. Bei Balkonkraftwerken mit Speicher wie z. B. dem EcoFlow STREAM ist das System bereits vorkonfiguriert. Hier reicht es, wenn der Netzbetreiber den Zähler tauscht, sofern dies erforderlich ist.
EcoFlow STREAM Balkonkraftwerk - Basic Kit
FAQs
Wer darf einen Batteriespeicher anschließen?
Batteriespeicher dürfen nur von qualifizierten Elektrikern in die Hausinstallation eingebunden werden. Das gilt vor allem dann, wenn sie fest verbaut sind und ins Hausnetz einspeisen. Mobile Systeme – wie tragbare Akkus oder Komplettlösungen mit Steckdose – dürfen Sie selbst in Betrieb nehmen, sofern keine Änderungen am Hausanschluss erfolgen. Viele Balkonkraftwerke mit Speicher sind so konzipiert, dass sie ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden können. Achten Sie in jedem Fall auf die Herstellerhinweise und kontaktieren Sie bei Unsicherheiten immer einen Fachmann.
Sind Batteriespeicher meldepflichtig?
Ja, stationäre Batteriespeicher müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden – unabhängig davon, ob sie mit einer PV-Anlage kombiniert sind oder nicht. Auch der Netzbetreiber muss über die Installation informiert werden, da Speicher Einfluss auf die Netzstabilität haben können. Mobile Systeme, die keine feste Netzanbindung haben, sind in der Regel nicht meldepflichtig. Dennoch empfiehlt es sich, auch mobile Lösungen korrekt zu deklarieren, um spätere Rückfragen und Probleme zu vermeiden.
Was passiert mit einer PV-Anlage, die nicht angeschlossen ist? Was passiert, wenn der Strom der PV-Anlage nicht abgenommen wird?
Eine nicht angeschlossene PV-Anlage produziert zwar Strom, kann ihn aber nicht einspeisen oder verbrauchen – er verpufft im System. Ohne Abnahme durch einen Fachbetrieb darf die Anlage nicht ans Netz gehen. Heikel wird es, wenn Sie dennoch Strom einspeisen – etwa durch Anschluss über eine Schuko-Dose – und es zu einem Schaden kommt. Dann kann die Versicherung Leistungen verweigern.
Wann muss ich eine PV-Anlage nicht anmelden?
Nur in sehr seltenen Fällen entfällt die Anmeldepflicht – etwa bei vollständig netzunabhängigen Insellösungen ohne jegliche Verbindung zum Hausnetz. Auch sehr kleine Geräte (z. B. Solarleuchten, Campingmodule) sind von der Pflicht ausgenommen. Sobald aber Strom in den Haushaltskreis eingespeist wird – egal wie wenig – greift die Meldepflicht. Das gilt auch für ein Balkonkraftwerk mit Speicher. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifelsfall seine Anlage anmelden – das ist mittlerweile online in wenigen Minuten erledigt.
Ist Nulleinspeisung meldepflichtig?
Ja, auch Anlagen mit sogenannter Nulleinspeisung – also reiner Eigenverbrauch ohne Rückspeisung ins Netz – müssen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Der Grund: Auch diese Anlagen beeinflussen das Netz und müssen erfasst werden. Sie benötigen außerdem einen Wechselrichter mit zertifizierter Nulleinspeisefunktion. Bei falscher Konfiguration kann es sonst zu Rückeinspeisung kommen – was technisch riskant und rechtlich problematisch ist.