Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden? Der Ablauf 2026 und wichtige Hinweise
Unabhängig davon, ob es sich um ein Plug-and-Play-Modell, ein Balkonkraftwerk mit Speicher oder ein reines Eigenverbrauchssystem ohne Netzeinspeisung handelt: Gemäß dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Solarpaket 1 & 2 muss die Anlage nach der Installation registriert werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden, erläutert dieser Leitfaden die Notwendigkeit, den Ablauf, die Risiken von Strafen und empfiehlt konforme Produkte, um Ihnen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.
Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Muss ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber angemeldet werden? Die Antwort ist ja.
Netzwerksicherheitsmanagement: Der Netzbetreiber muss die Kapazität der dezentralen Erzeugung in seinem Versorgungsgebiet kennen, um Überlastung oder Spannungsschwankungen zu vermeiden und die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes zu gewährleisten;
Konformitätsprüfung: Die Bundesnetzagentur prüft über die Registrierung, ob das System den VDE-Normen entspricht (z. B. Leistung ≤800W, Wechselrichter-Zertifizierung), um Sicherheitsrisiken auszuschließen;
Rechtssicherung: Die Registrierung ist Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen und die Einspeisung sowie den Verkauf von überschüssigem Strom. Nicht registrierte Systeme können keine legalen Einnahmen erzielen;
Gesetzliche Verpflichtung: Eine Nicht-Registrierung gemäß den Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht klare Strafen nach sich.
Vorschriften zur Registrierung von Balkon-PV-Anlagen
Wann muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Gesetzliche Frist: Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Installation und Inbetriebnahme des Systems abgeschlossen sein;
Politische Grundlage: Das Solarpaket 1 & 2 sieht ausdrücklich die Abschaffung der vorherigen Anmeldung beim Netzbetreiber vor; lediglich die MaStR-Registrierung ist erforderlich.
Welche Strafen drohen, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht registriere?
Strafentyp | Detaillierte Beschreibung |
Verwaltungsstrafe | Bis zu 50.000 Euro ( $95 EnWG), der Netzbetreiber kann zusätzlich 10 Euro / Kilowatt / Monat berechnen (bei einem 800W-System jährliche Strafe von 96 Euro); |
Verlust von Einnahmen | Keine legale Netzeinspeisung und kein Stromverkauf möglich; bereits erhaltene EEG-Vergütungen können vollständig zurückgefordert werden; |
Zwangsabschaltung | Die Bundesnetzagentur hat das Recht, die Stilllegung anzuordnen oder sogar die zwangsweise Entfernung der nicht konformen Anlage zu veranlassen; |
Ungültige Versicherung | Schäden durch elektrische Defekte werden von der Haftpflicht- / Hausratversicherung nicht gedeckt. |

Wo muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Gemäß dem Balkonkraftwerk neues Gesetz 2025 muss die Balkon-PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.
1. Vorbereitung der Informationen
Nutzerdaten: Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten.
Datum der Inbetriebnahme: Das genaue Datum, an dem die Balkon-PV-Anlage in Betrieb genommen wurde.
Standortdetails: Die Installationsadresse der Balkon-PV-Anlage.
Technische Daten: Anzahl und Leistung der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters.
Zählerinformationen: Die Nummer des Haushaltsstromzählers.
2. Vorgehensweise
Website besuchen: Besuchen Sie das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Konto erstellen oder anmelden: Falls Sie noch kein Konto haben, erstellen Sie ein neues auf der Website. Falls Sie bereits ein Konto besitzen, melden Sie sich einfach an.
Registrierung starten: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrierung für Anlagen oder Marktakteure“, wählen Sie „Solareinheit registrieren“ und dann „Netzgekoppelte Solaranlage“, um den Registrierungsprozess zu starten.
Installationsdetails ausfüllen: Geben Sie die detaillierten Informationen zu Ihrer Balkon-PV-Anlage gemäß der Liste ein.
Technische Daten: Geben Sie die technischen Daten Ihrer Solarmodule und des Wechselrichters ein.
Bestätigen und senden: Überprüfen Sie sorgfältig die Richtigkeit aller Informationen und senden Sie dann Ihre Registrierung ab.
3. Wie Sie feststellen, ob die Registrierung erfolgreich war
Website besuchen und anmelden: Besuchen Sie das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur und melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Konto an.
Registrierungsinformationen suchen: Unter der Liste „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ finden Sie alle erfolgreich registrierten Anlagen. Wenn keine Anlage in der Liste angezeigt wird, bedeutet dies, dass Ihre Registrierung noch nicht abgeschlossen ist und Sie diese erneut durchführen müssen.
Muss ein Balkonkraftwerk mit Speicher angemeldet werden?
Unabhängig davon, ob Ihre Balkon-PV-Anlage mit einem Speichersystem ausgestattet ist oder nicht, muss sie vor dem Betrieb registriert werden. Auch Off-Grid-Systeme oder Systeme, die keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, müssen gesetzlich registriert werden, um die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Um Energieunabhängigkeit zu erreichen und die Auswirkungen von Strompreisschwankungen zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen, ein Balkonkraftwerk mit Speicher zu installieren, um die Stromkosten weiter zu senken.
Empfehlung für konforme Produkte: EcoFlow Balkonkraftwerk mit Speicher
Beliebte Kombination 1:STREAM Ultra X+520W solar panel x 4
Die Spitzenleistung dieser Kombination beträgt 2300W, sodass selbst Hochleistungsgeräte vollständig mit Solarstrom betrieben werden können. Die Kapazität ist flexibel von 3,84kWh auf bis zu 23kWh erweiterbar und deckt den Strombedarf verschiedenster Haushalte ab. Die integrierte STREAM-Batterie ist mit vier fortschrittlichen MPPT-Controllern und einem 2000W Solareingang ausgestattet und nutzt eine fortschrittliche Schwachlicht-Technologie, um Solarenergie sowohl an klaren als auch an bewölkten Tagen maximal zu nutzen und ausreichend Strom zu liefern. In Kombination mit den doppelseitig gestalteten 520W Solarmodulen, deren Moduleffizienz bis zu 24,8% beträgt, kann der Solarertrag weiter gesteigert werden. Prognosen zufolge kann diese Kombination jährlich bis zu 1993 Euro Stromkosten sparen und Ihnen helfen, die Investitionskosten schnell zu amortisieren.
STREAM Ultra X+520W solar panel x 4
Beliebte Kombination 2:STREAM Ultra+STREAM AC Pro x 2+520W solar panel x 4
Das EcoFlow STREAM Ultra kann jährlich bis zu 2218kWh Strom erzeugen, 71,3% des Energiebedarfs eines Haushalts decken und Ihre Stromkosten auf nahezu null senken. Es verfügt über ein 4-Wege-MPPT-Design und kann in Verbindung mit einem Mikro-Wechselrichter eine Solareingangsleistung von bis zu 2800 Watt erreichen. In Kombination mit dem STREAM AC Pro ermöglicht es eine AC-Ausgangsleistung von 2300 Watt, wodurch alle Geräte, von Lampen und Routern bis hin zur Waschmaschine, mit Solarstrom versorgt werden können. Darüber hinaus unterstützt das STREAM Ultra eine flexible Erweiterung des Solarspeichers auf bis zu 11,52kWh. Dank der Schwachlicht-Technologie der STREAM-Batterie und den Solarmodulen mit 24,8% Moduleffizienz kann diese Kombination auch bei unzureichender Sonneneinstrahlung Energie erzeugen und eine stabile 24/7-Stromversorgung gewährleisten.
STREAM Ultra+STREAM AC Pro x 2+520W solar panel x 4
Fazit
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden? Die Antwort ist Ja. Dieser Leitfaden hat Ihnen den detaillierten Registrierungsablauf und Lösungen für das Balkonkraftwerk mit Speicher aufgezeigt, damit Sie die Anmeldung rechtzeitig vornehmen können. Um Strafen zu vermeiden, registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk bitte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Kosten für die Registrierung des Balkonkraftwerks?
Die Registrierung Ihrer Balkon-PV-Anlage im Marktstammdatenregister ist kostenlos; Sie müssen keine Gebühren bezahlen. Da es in der Vergangenheit gefälschte Websites gab, die sich als Marktstammdatenregister ausgaben, sollten Sie wachsam sein und keine Zahlungen leisten, falls Sie während des Registrierungsprozesses zur Zahlung aufgefordert werden.
Ab wann muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Seit der Umsetzung des Solarpaket 1 im April 2024 muss die Balkon-PV-Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Dies vereinfacht das Verfahren für die Nutzer und spart Zeit.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja. Alle Balkon-PV-Anlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Andernfalls stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern und der Anordnung zur Zwangsabschaltung geahndet werden kann.