Von der KfW zum BAFA: Förderkredite, Technologien und Antragsverfahren für die Heizung-Förderung 2025

EcoFlow

Während der deutsche Klimaschutzplan 2030 in die entscheidende Umsetzungsphase eintritt, setzt der Förderung für Heizung 2025 weiterhin auf erneuerbare Energien, beschleunigt den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und fördert die Energiewende im Gebäudebereich. Gleichzeitig konzentrieren sich Anreize für die Kombination von Balkonkraftwerken mit Energiespeichern vor allem auf staatliche oder kommunale Projekte. Viele Regionen haben spezielle Fördermittel für kleine Photovoltaikanlagen (in der Regel mehrere hundert Euro) eingeführt, um Haushalten zu helfen, Heizkosten zu senken und ihre Energieunabhängigkeit zu erhöhen.

Für Privathaushalte ist die Heizung-Förderung 2025 vor allem durch die Möglichkeit der doppelten Förderung attraktiv. Unter allen Voraussetzungen und nach Einzelfallprüfung können Haushalte sowohl die staatliche Heizungsförderung als auch die kommunale oder staatliche Förderung für Balkonkraftwerk/-Speicher beantragen. Manche Haushalte können sogar eine Kostendeckung von bis zu 70 % erreichen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Informationen zur Förderung der Heizung 2025 aus vier zentralen Perspektiven: Förderpolitikanalyse, Förderfähigkeitsfeststellung, Photovoltaik-Kombinationslösungen und Antragsverfahren, damit Sie die Fördervorteile optimal nutzen können.

Analyse der zentralen Förderpolitik der Heizung-Förderung Deutschlands im Jahr 2025

Rahmen des Fördersystems 2025

Die deutsche Förderung für Heizung 2025 besteht hauptsächlich aus zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen der KfW, ergänzt durch Sonderförderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuständigkeiten dieser beiden Komponenten sind klar abgegrenzt und können sich teilweise überschneiden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen der KfW-Förderung für Heizung und der BAFA-Förderung für heizung sind folgende:

Vergleichsdimensionen

KfW-Förderung für Heizung (am Beispiel des Verfahrens 458)

BAFA-Förderung für Heizung (Fachliche Heizungsoptimierung)

Förderschwerpunkt

Primärer Komplettaustausch der Heizungsanlage und klimafreundliche Heizgeräte (z. B. elektrische Wärmepumpen und Brennstoffzellen)

Primärer Fokus auf Einzelmaßnahmen zur Optimierung und Effizienzsteigerung der Heizungsanlage (z. B. Wasserpumpen, Regelung, Dämmung und intelligente Temperaturregelung)

Förderform

Fester Fördersatz + Bonus, gestaffelt nach Projekt und Förderfähigkeit. Einzelförderungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu ca. 70 % erreichen. Ergänzende Fördermittel sind verfügbar (die Zinssätze variieren je nach Produkt und Markt)

Die Heizungsoptimierung ist in erster Linie ein einmaliger Investitionszuschuss und beträgt 15 % (kann höher ausfallen oder zusätzliche Boni für bestimmte Maßnahmen oder Umstände beinhalten)

Förderkriterien

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, und die Sanierung muss eine Optimierung der Wärmeverteilung (einschließlich hydraulischem Abgleich) umfassen

Die einzelnen Maßnahmen müssen die Mindestinvestitions- und Projektanforderungen (z. B. eine Mindestinvestition von 300 €) erfüllen und Energieeinsparungen/-effizienz nachweisen oder die iSFP-Bonuskriterien erfüllen

Regeln zur Bonusstapelung im KfW-Verfahren 458:

  • Effizienzbonus: Gilt nur für elektrisch betriebene Wärmepumpen, die Wasser/Erdreich/Abwasser als Wärmequelle oder natürliche Kältemittel nutzen, mit einem zusätzlichen Bonus von 5 %.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der Austausch fossiler Heizkessel, die älter als 20 Jahre (basierend auf dem Inbetriebnahmedatum) sind, und die ordnungsgemäße Demontage der Altgeräte erhalten einen zusätzlichen Bonus von 20 %. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie-/Photovoltaik-Warmwasserbereitungsanlagen kombiniert werden, um sich zu qualifizieren.

  • Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 40.000 € oder weniger erhöht sich der Bonus um 30 %. Nur Eigenheimbesitzer sind förderfähig.

  • Emissionsminderungszuschlag: Biomasseanlagen müssen Staubemissionen von ≤ 2,5 mg/m³ einhalten, um einen zusätzlichen Zuschuss von 2.500 € zu erhalten. Dieser Betrag muss jedoch von den gesamten geförderten Kosten abgezogen werden.

Geförderte Heiztechnologien

Die Förderung für Heizung 2025 fördert ausschließlich Heiztechnologien mit erneuerbaren Energien oder hoher Energieeffizienz. Heizungssysteme mit fossilen Brennstoffen (wie Öl und Erdgas) sind vollständig vom Förderumfang ausgeschlossen. Folgende Technologien sind förderfähig:

  • Wärmepumpe: Die häufigste Variante mit hohem Zuschuss, die Effizienzschwellen und qualifizierte Installationsqualifikationen erfordert.

  • Solarthermie: Kann als zusätzliche Heizung/Warmwasserversorgung genutzt werden und ist in einigen Fällen förderfähig.

  • Biomasse-/CO2-arme oder erneuerbare Brennstoffkessel: Gefördert, wenn sie fossile Brennstoffe ersetzen, jedoch unter Einhaltung strenger technischer und emissionsbezogener Anforderungen.

  • Fernwärme-Anschluss: Der Anschluss an ein CO2-armes Wärmenetz und nachgewiesene Energieeinsparungen/Emissionsverbesserungen können ebenfalls bei der Förderbewertung berücksichtigt werden.

Förderhöhenstandards und allgemeine Einschränkungen

  • Obergrenze der Förderhöhe: Ein Einfamilienhaus kann bis zu 30.000 € gefördert werden, während Mehrfamilienhäuser gestaffelt nach der Anzahl der Einheiten gefördert werden.

  • Allgemeine Einschränkungen:

  • Nicht zulässige Förderungen:

  1. Selbstgebaute Geräte oder Prototypen mit einer Produktionsauflage von ≤ 4 Einheiten;

  2. Gebrauchte Geräte oder Systeme mit einem erheblichen Anteil gebrauchter Komponenten;

  3. Sanierungsprojekte, die vor dem 29. Dezember 2023 in Auftrag gegeben wurden.

  4. Hybridheizungssysteme (z. B. Wärmepumpe + Gas). Ab 2025 sind nur noch Heizungssysteme förderfähig, die zu 100 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

  • Frist: Sanierungen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Genehmigung der Förderung abgeschlossen sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Verlängerung erforderlich.

  • Regeln für den Kostenabzug: Nach Beantragung des Emissionsminderungszuschusses in Höhe von 2.500 € müssen die gesamten geförderten Kosten um 2.500 € reduziert werden. Der Gesamtbetrag nach Abzug muss ≥ 300 € betragen (andernfalls ist der Basiszuschuss nicht förderfähig).

Informationen zur Förderfähigkeit: Wer kann einen Antrag stellen? Wie stelle man seine Förderfähigkeit fest?

Förderunterschiede zwischen privaten Immobilieneigentümern und Vermietern

Antragsteller

Kernvoraussetzungen

Hinweise

Private Immobilieneigentümer (selbstgenutzte Immobilie)

1. Die Immobilie muss Hauptwohnsitz sein (≥ 6 Monate pro Jahr); 2. Die Immobilie muss ≥ 5 Jahre alt sein; 3. Eigentumsnachweis oder Voranmeldung erforderlich.

Bei Miteigentum sind die Unterschriften aller Eigentümer erforderlich; Drittanträge sind nicht zulässig.

Vermieter (Mietwohnung)

1. Im Mietvertrag muss vermerkt sein, dass die Förderung zur Senkung der Heizkosten der Mieter verwendet wird. 2. Es kann nur die Basisförderung + Effizienzbonus beantragt werden; Einkommensboni sind nicht förderfähig.

Die Fördermittel müssen überwiegend zur Senkung der Heizkosten verwendet werden, und der KfW ist ein Kostenausgleichsnachweis vorzulegen.

Mehrfamilienhäuser/WEG: Antragssteller und Regelungen für Zusatzanträge

Basisantrag

  • Antragsteller: Nur von der WEG-Verwaltung oder den berechtigten Eigentümern (falls kein WEG-Verwalter vorhanden ist) einzureichen.

  • Umfang: Basisförderung + Effizienzbonus + Emissionsminderungsförderung.

  • Dokumentationspflicht: Erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung (Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Eigentümer) und einen Nachweis der Ermächtigung des Verwalters (falls der Antrag vom Verwalter eingereicht wird).

Zusatzantrag

  • Antragsteller: Nur Eigennutzer (keine Mietwohnungen).

  • Umfang: Klimabonus + Einkommensbonus.

  • Frist: Muss innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des Basisantrags und vor dem Hochladen der Basisantragsunterlagen eingereicht werden.

  • Berechnung des Förderbetrags: Die Förderkosten werden nach der Eigentümerquote aufgeteilt, wobei der Höchstbetrag pro Einheit den Betrag der Gesamtobergrenze geteilt durch die Anzahl der Einheiten nicht überschreiten darf.

Haushalte mit vorhandener Solaranlage oder Netzanschluss: Förderanpassungsregeln

Haushalte mit vorhandenen Solaranlagen (z. B. Balkonkraftwerk) oder besonderem Netzanschluss können ihren Förderanteil bei der Beantragung der Förderung für Heizung durch „Systemsynergie“ erhöhen. Die spezifischen Anpassungsregeln lauten wie folgt:

  • Voraussetzungen für die Synergie zwischen PV- und Heizungsanlage: Wenn die PV-Anlage auch Heizgeräte (z. B. eine Wärmepumpe) versorgt, muss ein „Systemsynergiezertifikat“ eines Energieeffizienzexperten vorgelegt werden. Nach der Synergie muss der Eigenverbrauchsanteil der Solarenergie ≥ 50 % betragen. Dies führt zu einer zusätzlichen Fördererhöhung von 5 %.

  • Netzzugangsvoraussetzungen: Bei Anschluss an ein Smart Grid muss ein Lastmanagementzertifikat des Netzbetreibers vorgelegt werden, das belegt, dass die Heizungsanlage die Spitzenlastregelung mit dem Netz koordinieren kann (z. B. Energiespeicherung in Schwachlastzeiten und Energienutzung in Spitzenlastzeiten). Andernfalls ist der KfW-Förderung für Heizung nicht verfügbar.

Kumulation von Balkonkraftwerk und Heizungsförderung

Aktueller Überblick über kleine Förderungen auf kommunaler und Landesebene für Balkonkraftwerk

Ab 2025 werden die deutschen Bundesländer und Kommunen ihre Förderrichtlinien für kleine Förderungen für Balkonkraftwerk weiter verfeinern und die Kumulierung einiger Förderungen mit der Heizung-Förderung ermöglichen. Die Kernrichtlinien lauten wie folgt:

Fördergeber

übliche Förderhöhen

Antragskriterien

Voraussetzungen für die Kumulierung mit der Heizungsförderung

Bayern

Einmalige Förderung pro Haushalt von ca. 150-500 €

Die Leistung/Installation der Geräte muss den örtlichen Vorschriften entsprechen; einige Kommunen und Landkreise bieten separate Förderungen für Energiespeicher an.

Die meisten kommunalen/kreisweiten Fördermittel können gleichzeitig mit der Heizkostenzuschüssen des Bundes beantragt werden. Bitte vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, dass keine Exklusivitätsklauseln bestehen.

Berlin

Maximale Förderung pro Einheit: 250-500 €

Die Anträge müssen innerhalb der angegebenen Antragsfrist über SolarPLUS/IBB eingereicht werden. Die Anforderungen an die Leistung der Anlage und die Registrierung richten sich nach den Richtlinien.

Diese Förderung kann in Verbindung mit KfW-/BAFA-Fördermitteln beantragt werden. Der Antrag muss jedoch bei jeder Förderstelle separat gestellt und die Kumulierungsregeln bestätigt werden.

Hamburg (für schutzbedürftige Gruppen)

Einkommensschwache/geförderte Haushalte erhalten eine einmalige Förderung in Höhe von maximal ca. 300-500 €.

Diese Förderung steht Empfängern von Sozialhilfe, Wohngeld/Bürgergeld und anderen Programmen zur Verfügung. Für die Beantragung ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich.

Lokale Förderungen können oft mit der Heizkostenzuschüssen des Bundes kombiniert werden; für die Förderung von Geringverdienern gibt es separate Antragswege.

Nordrhein-Westfalen

Eine einmalige Förderung von ca. 200 € (ohne Energiespeicher) bis 400 € (mit kleinem Energiespeicher).

Die lokalen Programme variieren stark; die meisten erfordern einen Online-Antrag und die Einreichung einer Rechnung nach dem Kauf.

Es handelt sich meist um einmalige Förderungen auf Stadt-/Kreisebene, die parallel zu KfW-/BAFA-Programmen beantragt werden können. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung die Parallelitätsregeln.

Sachsen

Eine einmalige Förderung von ca. 300 €

Muss auf der SAB-Plattform eingereicht und vorab beantragt werden, vorbehaltlich der Geräte-/Leistungsgrenzen.

Diese Förderung ist mit Bundesförderungen kombinierbar, der Antrag muss jedoch im lokalen System ausgefüllt und die Belege aufbewahrt werden.

Baden-Württemberg

Verschiedene kommunale Förderungen reichen von 50 bis 250 €

Diese werden oft von Gemeinden oder Städten vergeben und erfordern in der Regel einen Online-Antrag und die Einreichung von Kaufrechnungen.

Lokale Förderungen sind oft mit der Bundesförderung für Heizkosten kombinierbar; die Anträge müssen gemäß den lokalen Vorschriften parallel eingereicht werden.

Niedersachsen

Die einmaligen Zuschüsse für Einfamilienhäuser liegen zwischen ca. 150 und 360 Euro.

Es handelt sich häufig um kommunale oder kreisweite Förderprogramme, für die vor Projektbeginn eine Online-Bewerbung und Registrierung erforderlich ist.

Die meisten lokalen Fördermittel sind mit KfW-/BAFA-Förderungen kombinierbar; die lokalen Nachweise sind bei der Antragstellung aufzubewahren.

Technische und wirtschaftliche Vorteile der Integration mit Wärmepumpe/Heizung

Die Integration von einem Balkonkraftwerk mit Speicher in eine Wärmepumpe oder Heizung bietet nicht nur einen klaren technischen Weg, sondern auch handfeste wirtschaftliche Vorteile. Die wichtigsten Vorteile sind:

  • Erhöhter Eigenverbrauch: In Kombination mit einem kleinen Energiespeicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote von Balkon-Solarstrom deutlich steigern. Beispielsweise kann eine kleine 2 kWp PV-Anlage in Kombination mit einem 1-2 kWh Energiespeicher die Eigenverbrauchsquote von unter 20 % auf 60 % oder sogar mehr steigern und so die Preisdifferenz zwischen dem Verkauf ans Netz tagsüber und dem Bezug nachts verringern.

  • Spitzenverschiebung und Lastanpassung: Das Energiespeichersystem kann überschüssigen Solarstrom tagsüber speichern und auf die nächtliche Heizspitze verschieben. In Kombination mit der intelligenten Steuerung der Wärmepumpe kann es den Spitzenstromverbrauch der Nutzer effektiv reduzieren und so die Strompreise und den Strombedarf in Spitzenzeiten senken. Dies eignet sich besonders für Haushalte mit kapazitätsabhängigen oder Schwachlasttarifen.

  • Reduzierte Betriebskosten und schnellere Amortisation: Durch die Kombination von selbstgenutztem Solarstrom mit Energiespeicherung lassen sich die jährlichen Energiekosten für Heizung und Warmwasser deutlich senken. Branchenforschungsdaten zeigen, dass eine Kombination aus Photovoltaik (PV) und Wärmepumpe die Energiekosten von Haushalten um mehrere Prozentpunkte senken kann. In Kombination mit einem kleinen Energiespeicher (der den Eigenverbrauch weiter steigert) kann die Amortisationszeit in einigen Fällen auf etwa 3-5 Jahre verkürzt werden.

  • Unterstützung bei Förderanträgen und Finanzierungsoptimierung: Der Einsatz eines Balkon-PV-Energiespeichersystems und einer Wärmepumpe als integrierte Energiesparlösung verbessert nicht nur die Berechtigung für kleine lokale/landesweite Fördermittel, sondern ermöglicht auch den gleichzeitigen Zugang zu KfW-Förderprogrammen für PV und Energiespeicherung und erhöht so die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts.

Empfohlene PV-Heizkombination für kleine Haushalte: EcoFlow STREAM Ultra X + 4 x 520 W Bifaziales Solarpanel

Für kleine Haushalte mit einer Wohnfläche von ≤ 80 m² und einem jährlichen Heizstromverbrauch von ≤ 4000 kWh ist der EcoFlow STREAM Ultra X+ 4 x 520 W Bifaziales Solarpanel eine kostengünstige Option für Heizung-Förderung. Diese Kombination kombiniert die Eigenerzeugung tagsüber zur Eigennutzung mit geringer Entladung nachts und reduziert so die Stromkosten der Wärmepumpe tagsüber deutlich. Es eignet sich besonders für Haushalte, die ihre Heizungsanlage schnell mit einer kleinen Photovoltaikanlage nachrüsten möchten:

  • Hohe Solarausbeute: Der STREAM Ultra X unterstützt bis zu 2000 W Solarleistung und 4 MPPT-Kanäle. 4 520 W Solarmodule decken die Spitzenstromerzeugung tagsüber vollständig ab und erhöhen so die Eigenstromerzeugung für den Eigenverbrauch deutlich (Priorisierung des Wärmepumpenbetriebs oder des Ladens von Geräten tagsüber).

  • Stabile Entladeleistung: Das Gerät liefert bis zu 2.300 W AC-Leistung und unterstützt stabil die gleichzeitige Belastung eines typischen Haushalts-Wärmepumpenreglers und einer Warmwasserpumpe. Damit ist es eine praktische Lösung für kleine und mittelgroße Wärmepumpen.

  • Flexible Kapazitätserweiterung: Die Grundkapazität ermöglicht spätere Erweiterungen, die durch das Hinzufügen zusätzlicher Einheiten oder eine Optimierung der Netzanschlussstrategie erreicht werden können. Dadurch wird die Einhaltung der zukünftigen Ausbaurichtlinie der Heizung-Förderung erleichtert.

  • Geeignet für kleine Wohnungen: Der Platzbedarf (Dach-/Grundstücksnutzung) ist gering und die Installations- und Netzanschlussverfahren sind relativ einfach, was eine schnelle Beantragung lokaler Kleinförderungen für Balkonkraftwerk und die Anpassung an die Förderung für Heizung 2025 ermöglicht.

EcoFlow STREAM Ultra X+ 4 x 520 W Bifaziales Solarpanel

Diese kompakte Lösung vereint ein leistungsstarkes Inverter-/Speichersystem mit vier bifazialen 520 W Solarpanels und ist somit ideal für kleinere Haushalte oder Wohnungen bis etwa 80 m². Der STREAM Ultra X unterstützt eine Solareingabe von bis zu 2.000 W und sorgt mit seinem effizienten Energiemanagement für eine maximale Eigenverbrauchsquote beim Heizen. Die tagsüber gespeicherte Solarenergie versorgt abends die Wärmepumpe oder die Heizkörper zuverlässig, senkt die Stromkosten spürbar und macht den Haushalt unabhängiger vom Netz.

Empfohlen PV-Heizkombination für große, energieintensive Haushalte: EcoFlow STREAM Ultra X + 2 x STREAM AC Pro + 4 x 520 W Bifaziales Solarpanel

Für Haushalte mit vier oder mehr Personen (z. B. mit einer Wohnfläche von ≥ 100 m², einschließlich energieintensiver Geräte wie elektrischer Warmwasserbereiter und Fußbodenheizung und einem jährlichen Heizleistungsverbrauch von ≥ 6000 kWh) erfüllen die EcoFlow STREAM Ultra X+ 2 x STREAM AC Pro + 4 x 520 W Bifaziales Solarpanel genau den hohen Energiespeicher- und Leistungsbedarf. Diese Lösung ist für Haushalte konzipiert, die längere Entladezeiten benötigen und gleichzeitig Wärmepumpen und Haushaltsspitzenlasten unterstützen. Diese praktische Lösung setzt auf redundante Energiespeicherung und hohe Leistung:

  • Parallele Erweiterung zur Verlängerung der Entladezeit: Durch die Parallelschaltung zusätzlicher STREAM AC Pro-Geräte verdoppeln Sie die Kapazität und die Dauerentladefähigkeit und decken so problemlos den Strombedarf von Geräten mit hoher Dauerbelastung wie Fußbodenheizungen, stromfresser haushalt wie elektrischen Warmwasserbereitern.

  • Starke Unterstützung bei gleichzeitigem Lastbetrieb: Die 2.300 W AC-Leistung des Hauptgeräts in Kombination mit der erhöhten Leistung durch Parallelschaltungen gewährleistet einen stabilen Betrieb der Wärmepumpe und des Haushaltsstroms auch bei Spitzenstrompreisen oder kurzen Stromausfällen.

  • Stabilität und lange Lebensdauer: Mit einer Lebensdauer von 15 Jahren und einem effizienten MPPT-Managementsystem ist es ideal für große Haushalte, die langfristig energieautark sein möchten.

  • Förderrichtlinien für große Wohnungen: Große Wohnungen sind oft mit höheren Förderhöchstgrenzen verbunden. Die KfW legt gestaffelte Förderhöchstgrenzen für jede Wohneinheit fest. Mit einer Gesamtförderrate von bis zu 70 % können umfangreiche Sanierungen großer Wohnungen höhere Fördermittel erhalten. Wenn Sie bei der Antragstellung hervorheben, wie die Kombination aus Wärmepumpe und Großspeicher die Gesamtenergieeffizienz und die Notstromversorgung verbessert, erhöhen Sie Ihre Genehmigungsquote und sichern sich die politische Unterstützung.

EcoFlow STREAM Ultra X+ 2 x STREAM AC Pro + 4 x 520 W Bifaziales Solarpanel

Diese Lösung kombiniert ein Inverter-/Speichergerät, eine Speichererweiterung und Photovoltaikmodule und ist somit ideal für vierköpfige oder größere Haushalte mit hohem Energiebedarf, beispielsweise für Fußbodenheizung, Warmwasserbereitung oder das Laden eines E-Autos. Der STREAM Ultra X unterstützt bis zu 2.000 W Solareingabe und lässt sich durch zwei STREAM AC Pro erweitern, um die nutzbare Speicherkapazität und die Dauerleistung deutlich zu erhöhen. So reduzieren Sie Ihre Energiekosten, erhöhen die Eigenverbrauchsquote und sichern eine zuverlässige Energieversorgung auch in Spitzenzeiten.

Der gesamte Antragsprozess für die Wärmeförderung

Wichtige Vorbereitungen für die Antragstellung

Bevor Sie die neue Heizung-Förderung 2025 beantragen, müssen Sie drei wichtige Vorbereitungen treffen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag den Prüfungsstandards von KfW und BAFA entspricht und Verzögerungen aufgrund unvollständiger Unterlagen vermieden werden:

1. Beantragung eines Energieausweises

  • Antragsstelle: Dieser Nachweis muss von einer zertifizierten deutschen Energieeffizienzprüfstelle ausgestellt sein und kann nicht selbst ausgefüllt werden.

  • Prüfungsinhalte: Dämmleistung des Gebäudes (U-Wert), Energieeffizienzklasse der bestehenden Heizungsanlage, empfohlene Sanierungsoptionen (z. B. geeignete Wärmepumpentypen) und eine Bewertung des Synergiepotenzials von Solarthermie.

  • Gebühr: Ca. 200-300 € für Einfamilienhäuser und 500-800 € für Mehrfamilienhäuser. Familien mit geringem Einkommen können eine Gebührenermäßigung beantragen (Einkommensnachweis erforderlich).

  • Gültigkeit: Energieeffizienzzertifikate, die im Jahr 2025 ausgestellt werden, sind in der Regel 10 Jahre gültig (die Gebühren variieren je nach Zertifikatsart erheblich). Spätere bauliche Veränderungen (z. B. Dämmung) an der Immobilie erfordern eine erneute Prüfung.

2. Technische Zertifizierungsdokumentation (BzA/TPB)

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) der KfW

  • Ausstellende Stelle: Nur von der KfW zertifizierte Energieeffizienzexperten (auf der dena-Expertenliste) oder konforme Unternehmen können dieses Zertifikat ausstellen.

  • Benötigter Inhalt: Muss eine 15-stellige BzA-ID, einen Sanierungsplan, Angaben zu den förderfähigen Kosten und einen Nachweis der technischen Konformität (z. B. COP-Wert der Wärmepumpe, Effizienz des Energiespeichers) enthalten.

  • Gültigkeit: Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der BzA eingereicht werden (basierend auf dem tatsächlichen Antragsformular). Nach Ablauf der BzA ist eine neue BzA erforderlich.

  • BAFA-erforderliche TPB (Technische Projektbeschreibung)

  • Ausstellende Stelle: Nur vom BAFA anerkannte Energieeffizienzexperten (EEEs) können dieses Dokument ausstellen.

  • Erforderlicher Inhalt: Muss die TPB-ID (bei Antragstellung im BAFA-Portal auszufüllen), technische Details der Maßnahme, Berechnungen zur Energieeffizienzverbesserung und einen Plan zur Einbindung in die Heizungsanlage enthalten.

  • Nachfolgende Anforderungen: Nach Abschluss der Sanierung muss derselbe Experte einen TPN (Technischen Projektnachweis) ausstellen und eine TPN-ID einholen (gültig für zwei Monate und zusammen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen).

3. Weitere grundlegende Dokumente

  • Eigentumsurkunde oder Mietvertrag (bei Mietern muss der Vermieter die Sanierung unterzeichnen und ihr zustimmen);

  • Demontagebescheinigung der alten Heizungsanlage (vom Installateur ausgestellt, muss Gerätemodell, Demontagedatum und Konformitätsnachweis enthalten);

  • Kaufvertrag für das neue Gerät (Gerätemodell, Energieeffizienzklasse, Lieferantenqualifikationen müssen angegeben werden und eine Klausel enthalten, die besagt, dass die Förderung erst nach der Genehmigung wirksam wird);

  • Einkommensnachweis (erforderlich für die Beantragung des Bonus, z. B. Einkommensteuererklärung oder Rentenbescheid);

  • Bankverbindung (für den Erhalt der Fördermittel muss es sich um ein lokales deutsches Konto auf den Namen des Antragstellers handeln).

Online-Antragswege und Richtlinien zur Einreichung von Dokumenten

1. Antragsverfahren auf der offiziellen KfW-Website (am Beispiel von Heizkostenzuschuss 458)

  • Konto registrieren: Besuchen Sie die offizielle KfW-Website, klicken Sie auf „Forum“ → „Heizung“ → „Online-Antrag“ und führen Sie die Echtnamenauthentifizierung mit Ihrem deutschen Personalausweis oder Reisepass durch. Alte Konten im KfW-Förderportal sind nicht verfügbar; Sie müssen sich erneut für ein „Meine KfW“-Konto registrieren.

  • Virtueller Warteraum: Die KfW kann während der Stoßzeiten einen virtuellen Warteraum am Kundeneingang einrichten, um den Zugang zu kontrollieren. Nutzer müssen im Warteraum warten, um das System zu betreten (systemseitig werden spezifische Timeout-Regeln für die Sitzung festgelegt).

  • Förderart auswählen: Wählen Sie im Bereich „Förderprogramm“ „458 - Erneuerbare Energien für Heizung“ aus und bestätigen Sie die Antragsvoraussetzungen.

  • Basisinformationen eingeben: Geben Sie Ihre Immobilienadresse, Wohnfläche, Haushaltsgröße, Ihr Einkommen (Haushalte mit geringem Einkommen müssen einen Einkommensnachweis hochladen) und Ihre BzA-ID ein.

  • Dokumente hochladen: Folgen Sie den Anweisungen zum Hochladen Ihres Energieeffizienzausweises und Ihrer BzA. Alle Dokumente, einschließlich Berichte, Kaufverträge und Abrissbescheinigungen, müssen im PDF-Format vorliegen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein. Der Dateiname muss die BzA-ID enthalten.

  • Vorantrag einreichen: Nach der Einreichung generiert das System eine Antragsnummer und gibt umgehend eine Antwort (eine Zusage/Vorantragsbestätigung erfolgt in der Regel schnell, die genaue Antwortzeit variiert jedoch je nach Systemauslastung). Der Bau kann erst nach Erhalt der offiziellen Zusage der KfW wie vorgesehen beginnen.

  • Abnahme und endgültiger Antrag: Nach Abschluss der Installation generiert ein zertifizierter Energieeffizienzexperte oder ein qualifizierter Installateur mithilfe des KfW/BAFA-Tools eine BnD/TPN, lädt diese in das KfW-System hoch und reicht einen „endgültigen Antrag“ ein. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, veranlasst die KfW die Prüfung und leistet anschließend die Auszahlung gemäß Anweisung. (Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung und Genehmigung aller Unterlagen, kann aber in Spitzenzeiten oder bei Bedarf zusätzlicher Unterlagen länger dauern.)

2. Antragsverfahren im BAFA-Portal (Am Beispiel von BEG EM-Sonderförderung)

  • Sich anmelden: Rufen Sie das BAFA-Portal auf und melden Sie sich mit Ihrem BAFA-Konto an. Für bestimmte Schritte der Dokumenten-/Steuerprüfung können Steuerdokumente wie ELSTER erforderlich sein. Der Hauptantrag beim BAFA wird jedoch über das BAFA-Portal eingereicht.

  • Projektart auswählen: Wählen Sie unter „Förderbereich“ „Energieeffizienz im Gebäudebereich“ → „BEG EM - Einzelmaßnahmen“ und wählen Sie das jeweilige Projekt entsprechend der Sanierungsart aus.

  • Systeminformationen eingeben: Geben Sie die TPB-ID, die PV-Modulleistung (falls zutreffend), die Energiespeicherkapazität, das Heizgerätemodell und die Prüfberichtsnummer zur Eigenverbrauchsquote ein.

  • Dokumente hochladen: Laden Sie den TPB-Bericht, die PV-Anlagenbescheinigung, die Speicheranschlussbescheinigung und die Stromverbrauchsnachweise hoch. Nicht deutschsprachige Dokumente müssen von einem deutschen vereidigten Übersetzer übersetzt werden (einschließlich der vereidigten Nummer).

  • Antrag einreichen: Das System prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und nimmt den Antrag an. Sie erhalten einen Annahmebescheid. Die Genehmigungsdauer variiert – Annahme und Rückmeldung dauern in der Regel mehrere Tage bis Wochen und können in komplexen Zeiten oder bei Spitzenzeiten länger dauern.

  • Nachfolgende Schritte: Nach Abschluss der Sanierung stellt derselbe Sachverständige oder qualifizierte Installateur einen Technischen Projektnachweis (TPN) aus und lädt die TPN-ID hoch (TPN/TPB-ID ist nach der Erstellung in der Regel zeitlich begrenzt; Branchendokumente weisen eine Gültigkeitsdauer von ca. zwei Monaten aus). Reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Nach der Genehmigung zahlt das BAFA die Mittel gemäß dem Verfahren aus (die Dauer des Zahlungseingangs variiert je nach Prüfungs- und Auszahlungsgeschwindigkeit zwischen mehreren Wochen und Monaten).

Fazit

Die deutsche Politik für Heizung-Förderung 2025 bietet durch „hohe Abdeckung + flächendeckende Anpassung + Photovoltaik-Synergieanreize“ einen klaren Weg zur Energiewende für Haushalte jeder Größe und jedes Einkommens. Ob klein oder groß, Familien können von den Fördermitteln profitieren und gleichzeitig die beiden Ziele „Senkung der Heizkosten und Erhöhung der Energieunabhängigkeit“ erreichen. Für Antragsteller liegt der Schlüssel darin, die Unterlagen im Voraus vorzubereiten, die Pakete optimal aufeinander abzustimmen und kombinierte Fördermittel effektiv zu nutzen: Führen Sie zunächst einen Energieeffizienztest durch, um Ihren Sanierungsbedarf zu klären, wählen Sie dann ein passendes PV-Speicherpaket basierend auf Haushaltsgröße und Energieverbrauch aus und reichen Sie schließlich Ihren Antrag gemäß den Verfahren von KfW und BAFA ein. Sollten während des Antragsverfahrens Probleme auftreten, können Sie die offiziellen Beratungskanäle (wie das KfW-Energieberatungszentrum und die BAFA-Kundenhotline) nutzen, um einen effizienten Zugang zu den Förderleistungen zu gewährleisten.

*Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie vor dem Lesen dieses Artikels, dass staatliche Programme (wie Rabatte, Prämien und Steuergutschriften) je nach individuellen Umständen, Förderkriterien und politischen Änderungen variieren können. EcoFlow übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich möglicher finanzieller Anreize im Zusammenhang mit unseren Produkten. Alle Informationen in diesem Artikel dienen lediglich als Referenz und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, den offiziellen Programmleitfaden zu konsultieren oder sich für genaue und personalisierte Informationen an qualifizierte Fachleute zu wenden.

FAQs

Wer kann die 70 % Heizung-Förderung erhalten?

„70 %“ ist die Förderhöchstgrenze für das KfW-Projekt 458 (Heizungssanierung in Altbauten). Die Förderung steht nicht automatisch jedem zu, sondern ist der maximal mögliche Betrag nach Erfüllung mehrerer Bedingungen:

  • Es muss eine neue klimafreundliche Heizungsanlage (z. B. eine Wärmepumpe, Biomasse oder ein CO2-armes Wärmenetz) installiert werden.

  • Ein Antrag muss vor oder gemäß den vorgeschriebenen Verfahren eingereicht werden, und der Installationsvertrag muss eine Bedingungsklausel enthalten.

  • Liegt das Jahreseinkommen unter einem bestimmten Betrag (z. B. Vorsteuereinkommen ≤ 40.000 €) und sind weitere Bonusbedingungen erfüllt, kann ein zusätzlicher „Einkommensbonus“ gewährt werden, der den Fördersatz möglicherweise auf oder nahe 70 % bringt.

Welche Änderungen ergeben sich 2026 in der deutschen Heizung-Förderung?

  • Anpassungen bei der Verwaltung der Netzentgeltbefreiung: Die Bundesregierung plant, die Netzentgeltbefreiung/Nettopreisstützung ab 2026 in den Klima- und Energiewendefonds (KTF) zu integrieren, um die Stromverbraucher zu entlasten.

  • Verbesserte Energieeffizienzstandards für Gebäudeheizungen: Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den dazugehörigen Verordnungen müssen Heizungsanlagen in Neubauten und größeren Sanierungsprojekten ab 2026 einen höheren Anteil erneuerbarer Energien aufweisen (z. B. müssen neue Heizungsanlagen in Wohngebäuden mindestens 65 % erneuerbare Energien enthalten).

  • Klare Regeln für den Austausch alter Heizungsanlagen: Es gibt keine bundesweite verpflichtende 30-Jahres-Austauschpflicht. Ab 2026 können jedoch Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, ineffizient sind und die Mindeststandards für Energieeffizienz nicht erfüllen, ausgetauscht werden müssen.

Die Heizung-Förderung 2026 stellt daher kein abruptes Ende der Förderung dar, sondern vielmehr eine weitere Anpassung der Förderpolitik, der Energieeffizienzanforderungen und der Netzentgeltsysteme. Nutzern, die an einer Heizungssanierung interessiert sind, wird empfohlen, dies so schnell wie möglich vor Ablauf der Frist 2025-2026 zu tun.

Was passiert, wenn ich meine Heizungsanlage nicht nach 30 Jahren austausche?

Wenn Ihre bestehende Heizungsanlage nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (z. B. eine Wärmepumpe, Geothermie, Solarenergie oder ein Anschluss an ein CO2-armes Wärmenetz) und ordnungsgemäß funktioniert, besteht derzeit keine Verpflichtung, sie nach 30 Jahren auszutauschen. Wenn Ihre bestehende Anlage jedoch mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (z. B. ein Gas- oder Ölkessel) und bereits seit vielen Jahren in Betrieb ist, ist das Risiko höher und Sie werden möglicherweise zu einer Modernisierung aufgefordert oder dazu verpflichtet. Beachten Sie in jedem Fall die folgenden drei Punkte:

  1. Hat die Betriebseffizienz nachgelassen? → Je länger die Anlage genutzt wird, desto höher können die Reparatur-/Austauschkosten sein.

  2. Wird Ihr aktueller Anlagentyp weiterhin durch Richtlinien und Förderungen unterstützt? → Wenn künftige Förderungen erneuerbare Heizsysteme begünstigen, kann die Weiternutzung eines älteren Systems zu Leistungseinbußen führen.

  3. Beim Weiterverkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie kann ein weniger effizientes System den Marktwert oder die Attraktivität als Mietobjekt beeinträchtigen.

Es wird empfohlen, alle 30 Jahre eine Effizienzbewertung und einen Austauschplan durchzuführen, um hohe Kosten zu vermeiden und auf regulatorische Änderungen reagieren zu müssen.

Balkonkraftwerk