Heizungsgesetz: Gesetzesanalyse, Veränderungen und praxisorientierter Leitfaden zu Förderungen

EcoFlow

Die deutsche Regierung strebt an, dass die Wärmeversorgung in Deutschland spätestens bis 2045 klimaneutral ist. Dafür werden die Umsetzungsvorschriften des Heizungsgesetzes kontinuierlich aktualisiert – von den Anforderungen an den Austausch von Heizsystemen bis zu den Bedingungen für die Beantragung von Förderungen. Jede politische Änderung betrifft unmittelbar Eigentümer, Vermieter und deren Compliance-Risiken.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen aktuelle Informationen zum Heizungsgesetz, aktuell Stand und zeigt, wie Sie mithilfe eines balkonkraftwerks die optimale Balance zwischen Heizungsmodernisierung und Kostenkontrolle finden können.

Einige Inhalte zum Heizungsgesetz

Bildquelle: Bundesregierung

Was ist das Heizungsgesetz?

Laut BDEW heizen immer noch weit über 60 % der deutschen Haushalte mit Gas oder Öl. Deren CO₂-Emissionen machen etwa ein Drittel der nationalen Gesamtemissionen aus und stellen damit ein zentrales Handlungsfeld für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele Deutschlands dar.

Als entscheidender Bestandteil der deutschen Energiewende wurde das Heizungsgesetz eingeführt, um den rechtlichen Rahmen für die CO₂-Reduktion im Heizungsbereich zu schaffen.

Änderungen der Treibhausgasemissionen nach dem Heizungsgesetz

Bildquelle: Umweltbundesamt

Das Heizungsgesetz ist im Grunde die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sein Umsetzungsweg besteht darin, Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger wie Öl und Gas schrittweise zu ersetzen und so eine tiefgreifende CO₂-Reduktion im Heizungsbereich voranzutreiben. Damit leistet es einen zentralen Beitrag zur Erreichung des nationalen Ziels der Klimaneutralität bis 2045.

Heizungsgesetz – Historische Entwicklung und Zeitachse

Vor 2020: Grundlegende Gesetzesvorbereitungen

  • 2019 führte Deutschland erste Maßnahmen im Heizungsbereich ein und legte fest, dass Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger eine maximale Lebensdauer von 30 Jahren haben, während mehrere Ausnahmeregelungen definiert wurden.

  • 2002 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die die Grundlage für die Energieanforderungen an Gebäude bildete; diese Verordnung wurde später schrittweise in das GEG integriert.

2020: Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes

  • Am 1. November 2020 wurde das Heizungsgesetz offiziell umgesetzt.

  • Es integrierte zuvor verstreute gesetzliche Regelungen zum Gebäudebereich und definierte erstmals das übergeordnete Ziel, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten.

2023: Verschärfung der Anforderungen an Neubauten

Das Heizungsgesetz Deutschland schreibt vor, den Primärenergiebedarf neuer Gebäude um 55 % zu reduzieren und setzt damit deutlich höhere Energieeffizienzstandards für Neubauten.

2023/2024: Umsetzung kontroverser Änderungsverordnungen

  • Verpflichtende Vorgaben: Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizsysteme mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, zunächst ausschließlich für Neubauten.

  • Kontroversen: Diese Änderungen führten zu starker Kritik aus Gesellschaft und Branche sowie zu Unsicherheiten auf dem Markt. Die Streitpunkte konzentrieren sich auf drei Bereiche:

  • Verpflichtende Förderung von Wärmepumpen bei eingeschränkter Auswahl anderer Heiztechnologien.

  • Hohe Kosten für Modernisierung bestehender Heizsysteme und Anschaffung neuer Anlagen, die eine wirtschaftliche Belastung für die Bevölkerung darstellen.

  • Teilweise unrealistische Vorgaben, deren praktische Umsetzung schwierig ist.

  • Ausnahmen und Übergangsregelungen: Übergangsfristen gelten für Bestandsgebäude, wobei kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielt. Es gibt jedoch Ausnahmen. B. für Eigentümer älterer Wohngebäude, die ihre Heizungen nicht sofort ersetzen müssen.

2025/2026: Geplante Folgereformen

  • Gesetzesiteration: Das Heizungsgesetz soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden, um die Regelungen technologisch offener, flexibler in der Umsetzung und einfacher in der Formulierung zu gestalten.

  • Technologischer Ansatz: Reduzierung der Vorschriften zu spezifischen Heiztechnologien bei gleichzeitiger Beibehaltung der zentralen Klimaziele; Wasserstoff wird als saubere Heizoption weiter vorangetrieben.

  • Wichtige Ziele: Den Eigentümern soll mehr Planungssicherheit geboten werden, während gleichzeitig durch optimierte politische Gestaltung die wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung beim Übergang zu CO₂-armen Heizsystemen reduziert wird.

Zeitplan für die Umsetzung des Heizungsgesetzes

Heizungsgesetz aktuell: Kernänderungen und wichtige Fristen

1. Fristen im Heizungsgesetz

Städte und Kommunalbehörden müssen zwei zentrale Fristen einhalten:

  • Heizsysteme auf Basis fossiler Brennstoffe dürfen spätestens bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden.

  • Ab 2045 muss die Beheizung von Gebäuden zu 100 % auf erneuerbare Energien umgestellt sein.

2. Anforderungen an die lokale Wärmeplanung

Eine der zentralen Vorgaben des Heizungsgesetzes ist die verpflichtende Erstellung kommunaler Wärmepläne, mit Schwerpunkt auf:

  • Festlegung der lokal künftig priorisierten Heiztechnologien, wie Fernwärmenetze, Wärmepumpen oder Wasserstoffnetze.

  • Bestimmung des Inkrafttretens der 65 %-Quote für erneuerbare Energien.

Städtetyp

Frist für Abschluss der Planung

Städte

Plan bereits abgeschlossen

/

Aachen, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bremerhaven, Dresden, Freiburg, Halle (Saale), Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Jena, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Ludwigshafen, Lübeck, Mannheim, Mönchengladbach, München, Nürnberg, Pforzheim, Remscheid, Reutlingen, Rostock, Solingen, Stuttgart, Trier, Ulm

Bevölkerung über 100 000

bis 30. Juni 2026

Augsburg, Berlin, Bochum, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Frankfurt am Main, Fürth, Gelsenkirchen, Göttingen, Gütersloh, Hagen, Hamburg, Hamm, Herne, Kaiserslautern, Kassel, Krefeld, Köln, Leipzig, Leverkusen, Magdeburg, Mainz, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Saarbrücken, Salzgitter, Siegen, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg

Bevölkerung unter 100 000

bis 30. Juni 2028

/

Bevölkerungsverteilung in deutschen Städten – nach Heizungsgesetz

3. Übergangsregelungen für fossile Brennstoffheizungen

„Kann man 2026 noch Gas- oder Ölheizungen nutzen?“ Die Antwort lautet: Ja!

Im Heizungsgesetz Gasheizung gibt es klare Vorgaben:

  • Bestehende Heizsysteme: Funktionstüchtige Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben und gewartet werden; ein „Zwangsaustausch“ besteht nicht. Nur alte Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen gemäß Vorschrift ersetzt werden.

  • Neu installierte fossile Heizungen: Der Anteil erneuerbarer Energien muss schrittweise erhöht werden:

  • Ab 2029: mindestens 15 %

  • Ab 2035: mindestens 30 %

  • Ab 2040: mindestens 60 %

4. Spezielle Regelungen für Mieter und Vermieter

  • Verantwortliche Partei: Vermieter tragen die Verantwortung für den Austausch des Heizsystems (als festes Gebäudeelement). Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden, falls der Mieter Wartungspflichten übernimmt.

  • Transformationsfristen: Eigentümer von unabhängigen Gas-Fußbodenheizungen dürfen innerhalb der nächsten 5 Jahre weiterhin installieren. Danach müssen neue Systeme einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien erfüllen. Bei Umstellung auf Fernwärme verlängert sich die Frist auf 13 Jahre (5 Jahre Entscheidungsphase + 8 Jahre Bau- und Installationsphase).

  • Mietzinsregelungen: Vermieter dürfen 10 % der Modernisierungskosten (nach Abzug von Förderungen) auf die Mieter umlegen:

  • Mietzinssteigerung bei Wärmepumpeninstallation ≤ 0,5 €/m²/Monat (Gültigkeit: 6 Jahre)

  • Sonstige Modernisierungen: ≤ 2–3 €/m²/Monat (abhängig von der Grundmiete)

5. Vom Gesetz erlaubte Heizempfehlungen

  • Zentrale Wärmeversorgung:

  • Industrielle Abwärme

  • Biomasse

  • Geothermie

  • Wärme aus Flüssen und Seen

  • Wasserstoff

  • Solarthermie

  • Dezentrale Heizlösungen:

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem geltenden Gasheizung austauschen Gesetz können beim Austausch von Heizsystemen folgende Technologien gewählt werden:

Heizungstechnologie

Kernmerkmale

Wärmepumpe

Hohe Effizienz, nutzt Umweltwärme, attraktive Förderungen, kombinierbar mit Balkonkraftwerk

Anschluss an Fernwärmenetz

Geeignet für kommunale Fördergebiete, Anteil erneuerbarer Energien ≥ 65 % muss bestätigt werden

Biomasseheizung

Verwendung von Pelletbrennstoffen, Biogas usw., weit verbreitet in ländlichen Regionen

Hybridsystem

Hauptsächlich erneuerbare Energien, ergänzt durch einen Anteil Gas- oder Ölheizung

Direktelektroheizung

Für sehr gut gedämmte Gebäude mit geringem Heizbedarf, keine Förderungen

Solarthermie

Kann eigenständig genutzt oder mit anderen Technologien kombiniert werden

6. Praktische Schritte beim Austausch des Heizsystems

  • Systeminventar: Erfassung des bestehenden Heizsystems, Baujahr des Gebäudes und Bewertung des Energieeffizienzlevels (ältere Systeme haben deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Technologien).

  • Rechtliche Prüfung: Klärung der Übergangsregelungen im GEG sowie der spezifischen kommunalen Anforderungen, Festlegung des Austauschzeitpunkts.

  • Finanzierungsplanung: Recherche von Förderprogrammen wie BAFA und KfW, Angebote von mindestens drei Anbietern einholen und vergleichen, um die optimale Finanzierungsoption auszuwählen.

  • Technische Berechnung: Beauftragung von Fachleuten zur Ermittlung des Heizbedarfs des Hauses und zur Bestimmung des geeigneten Heizsystems und der erforderlichen Leistung.

  • Systemauswahl: Vergleich der technischen Effizienz, der anfänglichen Investitions- und Betriebskosten sowie Bewertung der Zukunftsfähigkeit unter rechtlichen und klimatischen Anforderungen.

  • Professionelle Installation: Beauftragung eines zertifizierten Unternehmens, Vereinbarung der Installationsdetails, Sicherstellung der umweltgerechten Entsorgung des Alt-Systems und ordnungsgemäße Inbetriebnahme des neuen Systems.

  • Abnahme und Dokumentation: Durchführung von Funktionstests, Dokumentation technischer Details und sorgfältige Aufbewahrung aller Unterlagen für Förderanträge.

7. Förderungen für die Installation neuer Heizsysteme

Förderart

Fördersatz

Besondere Bedingungen

Basisförderung

30 %

Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme

Klimaschutz-Bonus

20 %

Für vorzeitigen Austausch fossiler Heizungen

Einkommensbonus

30 %

Für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis maximal 40 000 €

Effizienzbonus

5 %

Für Nutzung natürlicher Kältemittel oder besonderer Wärmequellen

Maximale Förderkombination

70 %

Kombination aller möglichen Boni, jedoch maximal 70 %

Antragsverfahren: Die Förderung erfolgt online über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Registrierung → Einreichung der Projektbeschreibung (inklusive Angaben zum Balkonkraftwerk) → Vertragsunterzeichnung → Projektumsetzung (innerhalb von 36 Monaten) → Upload der Abnahmedokumente → Auszahlung der Förderung.

8. Sanktionen bei Verstößen gegen das GEG

Wer gegen die Vorschriften des Heizungsgesetzes/GEG verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 5 000 € und 50 000 € rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes gegen Pflichten oder Verbote.

Beispiel: Personen, die nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin fossile Heizungen betreiben, müssen mit dem Höchstbetrag des Bußgeldes rechnen.

Langfristige Kosteneinsparungen für deutsche Haushalte: Praktischer Leitfaden zur unabhängigen Energieversorgung

Abgesehen von den derzeit sehr attraktiven Förderungen gibt es viele weitere Gründe für den Austausch des Heizsystems: Die Kosten für fossile Heizungen steigen rasant.

Ab Januar 2024 beträgt der CO₂-Preis 45 €/Tonne. Bis 2026 wird dieser Preis schrittweise auf 55–65 € pro Tonne steigen. Aufgrund der hohen CO2-Steuer kann ein Heizungswechsel langfristig erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen.

Die CO₂-Steuer treibt den Prozess des Heizungsgesetzes voran

Wenn Sie die Kosten für die Heizungsmodernisierung und den täglichen Energieverbrauch weiter senken möchten, wird ein Balkonkraftwerk mit Speicher zur bevorzugten Lösung für deutsche Haushalte – es erfüllt die Vorgaben des Heizungsgesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und ermöglicht durch kombinierte politische Förderungen und Energieeffizienz Vorteile bei der Kostenreduzierung:

  • Einfacher Ablauf: Wer eine Photovoltaikanlage mit bis zu 2000 Wp Solarmodulleistung und maximal 800 Watt Wechselrichterausgangsleistung wählt, genießt nicht nur die Vorteile der Netzgenehmigungsbefreiung und vereinfachten Registrierung, sondern nutzt auch die Solarenergie effizient.

  • Photovoltaikanlage mit 30 kW Leistung: 0 % Mehrwertsteuer, direkte Einsparung von 19 % der Anfangsinvestition.

  • Einspeisevergütung: Überschüssiger selbst erzeugter Strom kann mit speziellen Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gefördert werden, was die Kosten der CO₂-armen Modernisierung weiter senkt.

  • Lastverschiebung zur Stromkostenreduktion: Gespeicherte Solarenergie kann in Spitzenzeiten genutzt werden, wodurch die Abhängigkeit vom Netz reduziert und die täglichen Stromkosten deutlich gesenkt werden.

  • Einfache Installation: Photovoltaik ohne Meisterpflicht, DIY-fähig, praktisch und kosteneffizient.

Empfohlene Balkonkraftwerk-mit-Speicher-Lösungen für deutsche Heizsysteme

Um den Energiebedarf deutscher Haushalte für Heizung und den täglichen Stromverbrauch zu decken, empfehlen wir die folgenden beiden EcoFlow Photovoltaik-Energiespeicherlösungen:

Dieses Gerät verfügt über einen integrierten Energiespeicher und einen Mikrowechselrichter und erzielt eine jährliche Stromerzeugung von 2 218 kWh. Gemessen am durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch eines deutschen Haushalts von 3 383 kWh deckt es 65,6 % des Energiebedarfs ab – bei einem aktuellen Strompreis von 0,407 €/kWh spart man damit jährlich etwa 903 € an Stromkosten.

  • Flexible Leistungsanpassung: Eine einzelne Einheit liefert standardmäßig 1 200 W Ausgangsleistung und versorgt mühelos kleine Heizgeräte sowie den grundlegenden Strombedarf im Haushalt. Durch Parallelschaltung mehrerer Einheiten steigt die Wechselstromleistung auf 2 300 W, womit auch leistungsstarke Heizgeräte betrieben werden können.

  • Energiespeicherung zur Energieeinsparung: Mit einer Speicherkapazität von 1,92 kWh kann überschüssige Solarenergie gespeichert werden, um den kontinuierlichen Heizstrombedarf zu decken und Lastverschiebungen zwischen Spitzen- und Niedertarifzeiten zu ermöglichen. Dadurch wird die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz erheblich reduziert und die Stromkosten weiter gesenkt.

EcoFlow STREAM Ultra
Nennleistung: 1 200 W Grundkapazität: 1,92 kWh Solar-Eingangsleistung: Batterie mit 4 MPPT, unterstützt bis zu 2 000 W Solar-Eingang Intelligentes Energiemanagement: Vollständige Steuerung über die Smartphone-App, ermöglicht Energievisualisierung und präzise Laststeuerung Garantie: Offizielle 10-Jahres-Garantie

Wenn Sie nach einer ultimativen All-in-One-Lösung suchen, die sowohl den Betrieb einiger Heizgeräte deckt als auch dem hochbelastenden Stromverbrauch im gesamten Haushalt gerecht wird, dann ist dieses integrierte Photovoltaik-Energiespeichersystem Ihre ideale Wahl. Es steigert die Energieunabhängigkeit des Haushalts effizient und hilft Ihnen somit, Stromkosten nachhaltig und erheblich zu sparen.

  • Nennleistung: 2 300 W, ermöglicht gleichzeitig den Betrieb von Heizgeräten, Backofen, Induktionsherd und weiteren energieintensiven Geräten ohne Versorgungsengpässe.

  • Gesamtspeicherkapazität: 7,68 kWh können den Betriebsbedarf einiger Heizgeräte und 90 % der Haushaltsgeräte decken.

  • Fortschrittliche Schwachlichttechnologie: Effiziente Stromerzeugung auch bei bewölktem oder regnerischem Wetter, steigert die Stabilität der Tagesproduktion und sichert während der Heizsaison kontinuierliche Stromversorgung und Kosteneinsparungen.

EcoFlow STREAM Ultra X + 2 x EcoFlow STREAM AC Pro + 4 x 520 W Starres Solarpanel
Jährliche Stromkosteneinsparung: bis zu ca. 1 993 € Maximale Nennleistung: 2 300 W Kapazität: 7,68 kWh PV-Eingangsleistung: 2 000 W Design: Dank fortschrittlicher Technologie wird auch bei geringer Sonneneinstrahlung Energie erzeugt. Solarleistung: Bifaziale Solarmodule mit einem Modulwirkungsgrad von 24,8 %. Smart: intelligente Überwachung und Steuerung über die EcoFlow App, die sicherstellt, dass jedes Gerät ausreichend Solarstrom erhält.

Unsicher, welches Heizsystem zu Ihrem Haushalt passt? Mithilfe eines Energie-Rechners können Sie das für Sie geeignete Balkonkraftwerk mit Speicher ermitteln.

Fazit

Das Verständnis der gesetzlichen Details des Heizungsgesetzes-Inhalts, die Klarheit über eigene Pflichten, die frühzeitige Planung technischer Lösungen sowie die sinnvolle Nutzung von Förderprogrammen sind entscheidend, um die Energiewende reibungslos zu meistern. Diese Heizungsgesetz-erklärt-Richtlinie soll Ihnen dabei helfen, Ihre Planung sicher vorzunehmen und in diesem für jeden Haushalt relevanten CO₂-armen Wandel eine Lösung zu wählen, die sowohl gesetzeskonform als auch wirtschaftlich vorteilhaft ist.

*Disclaimer: Before reading this guidance, please note that rebate programs can vary based on individual circumstances, location, and eligibility criteria. EcoFlow does not provide any assurances or guarantees concerning potential rebates associated with our products. Any information in this guidance is solely for educational purposes and shall not be construed as legal or financial advice. We recommend you consult the official program guidelines or seek professional advice for accurate and personalized information.

FAQs

Welche Heizungen dürfen länger als 30 Jahre laufen?

Nach den Bestimmungen des neues Heizungsgesetz sind folgende Systeme von der 30-Jahres-Austauschpflicht ausgenommen (diese Pflicht gilt nur für alte, ineffiziente Konstanttemperaturkessel): Gas- oder Ölniedertemperatur- bzw. Brennwertkessel, installiert nach 1994; Wärmepumpen (insbesondere Sole-Wasser- oder Erdwärmepumpen, Lebensdauer 20–30 Jahre, Erdsonden über 50 Jahre); Solarthermieanlagen; Biomasseheizungen (Pellets/Holz). Diese Systeme sind effizient, langlebig und entsprechen der CO₂-armen Ausrichtung.

Welche Heizungsgesetzausnahmen und Befreiungen für Hausbesitzer sind möglich?

30-Jahres-Austauschpflicht befreit: Niedertemperatur- oder Brennwertkessel nach 1994; Anlagen < 4 kW oder > 400 kW; Systeme, die nur für Warmwasser oder einzelne Räume genutzt werden; Eigentümer von Wohngebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wurden.

Langzeitbetrieb befreit: Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen unterliegen nicht der 30-Jahres-Grenze.

Übergangsregel für fossile Heizungen: Vor Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung dürfen bestehende Gebäude weiterhin Gas- oder Ölheizungen installieren (ab 2029 muss der Anteil erneuerbarer Energien schrittweise erhöht werden).

Was passiert, wenn ich mein Heizsystem 30 Jahre lang nicht austausche?

Wenn Ihr Heizsystem seit 30 Jahren in Betrieb ist und zu den im Heizungsgesetz Inhalt genannten Systemen mit Austauschpflicht gehört, drohen folgende Konsequenzen:

  • Bußgelder von bis zu 50 000 €

  • Schornsteinfeger können die zuständige Behörde informieren, die dann die Stilllegung der Heizung anordnen kann

  • Ineffiziente Geräte erhöhen die Energiekosten und verhindern den Erhalt von staatlichen Austauschförderungen