Darf man ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung betreiben?
Haben Sie sich entschieden, in ein eigenes Solarprojekt zu investieren, da sich der Platz auf Ihrem Balkon perfekt für ein Balkonkraftwerk eignet? Das ist eine gute Wahl, denn damit können Sie auf lange Sicht nicht nur selbst Stromkosten sparen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Obwohl Sie damit auch dem Gemeinwohl dienen, gibt es aber dennoch einige rechtliche Punkte, die Sie bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks beachten müssen.
Im folgenden Blogartikel beschäftigen wir uns damit, ob Balkonkraftwerke wirklich genehmigungsfrei sind, was Sie als Mieter speziell beachten müssen und welche Änderungen es diesbezüglich im Zuge des Solarpakets I gab.
Ist eine Balkonsolaranlage immer genehmigungsfrei
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wo Sie Ihr Balkonkraftwerk betreiben möchten: In den eigenen vier Wänden oder einer gemieteten Wohnung. Auch, wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Schauen wir uns die unterschiedlichen Szenarien im Folgenden einmal genauer an.
Balkonkraftwerk im eigenen Haus
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk im eigenen Haus anbringen möchten und dieses nicht unter Denkmalschutz steht, haben Sie es am einfachsten. Hier ist keine Genehmigung erforderlich und Sie können Ihr Kraftwerk einfach an einem geeigneten Ort Ihrer Wahl anbringen. Allerdings müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk dennoch anmelden – zu den diesbezüglichen Bedingungen kommen wir in den folgenden Absätzen noch.
Übrigens: Wenn Sie ein eigenes Haus mit einer großen Dachfläche haben, kann es sich auch lohnen, über eine große Dachsolaranlage nachzudenken. So können Sie noch mehr Solarstrom erzeugen und damit deutlich unabhängiger von Strompreisen und Energieanbietern werden. Häufig können Sie für eine große Dachsolaranlage auch noch attraktive Förderungen erhalten, sodass sich die Anschaffung besonders lohnt.
Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung
In einer Mietwohnung müssen Sie bei baulichen Veränderungen immer den Vermieter fragen. Das gilt auch, wenn Sie ein Balkonkraftwerk anbringen wollen – schließlich verändert dieses die Optik des Hauses oft erheblich. Die gute Nachricht ist aber, dass Ihnen seit dem Solarpaket I die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr einfach so verboten werden darf – es müssen triftige Gründe dagegen sprechen.
Das bedeutet im Klartext: In der Regel ist die Genehmigung des Vermieters eine Formalität. In manchen Fällen, zum Beispiel, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, kann es aber dennoch sein, dass der Vermieter Ihnen Ihr geplantes Kraftwerk untersagen darf.
Balkonkraftwerk in einer Eigentümergemeinschaft
Auch in einer Eigentümergemeinschaft müssen Sie sich mit den anderen Eigentümern absprechen, bevor Sie ein Balkonkraftwerk installieren. Hier gelten aber weitestgehend die gleichen Standards wie bei einer Genehmigung durch den Vermieter – einfach wahllos abgelehnt werden kann Ihr Balkonkraftwerk nicht.
Manchmal gibt es aber in der Satzung bestimmte Klauseln, die private Solaranlagen verbieten. Das kann zum Beispiel auch dann der Fall sein, wenn es eine gemeinschaftlich genutzte Solaranlage gibt. Hier sollten Sie das Regelwerk vor der Planung einer eigenen Anlage genau prüfen.
Warum sind Balkonkraftwerk mittlerweile weitestgehend genehmigungsfrei?
Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung im Jahr 2024 entscheidende Erleichterungen für Balkonkraftwerke eingeführt. Das Ziel war es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern. Auch die Dezentralisierung des Stromnetzes ist ein wichtiges politisches Ziel, bei dessen Erreichung Balkonkraftwerke eine große Rolle spielen.
Ein zentraler Aspekt des Solarpakets ist die Vereinfachung der Anmeldung von Balkonkraftwerken. Statt einer aufwändigen Registrierung beim Netzbetreiber genügt nun eine unkomplizierte Online-Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt betrieben werden – früher waren es nur 600 Watt. Zudem ist es erlaubt, den erzeugten Strom über eine herkömmliche Schuko-Steckdose ins Hausnetz einzuspeisen. All das soll die Anschaffung eines Balkonkraftwerks für private Nutzer attraktiver machen.
Darüber hinaus wurden ganz bewusst rechtliche Hürden für Mieter und Wohnungseigentümer abgebaut, damit sich niemand mehr von zu viel Bürokratie abschrecken lässt. Die Installation von Balkonkraftwerken gilt nun als privilegierte Maßnahme, sodass Vermieter oder Eigentümergemeinschaften die Anbringung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern können. Das gibt Ihnen auch als Mieter Sicherheit bei Planung und Betrieb Ihres Kraftwerks.
Wie kompliziert ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Es ist bereits angeklungen – auch die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist durch das Solarpaket I deutlich einfacher geworden. Hier müssen Sie sich nicht davor fürchten, plötzlich einen ganzen Wust an Formularen und Anträgen ausfüllen zu müssen. Stattdessen können Sie Ihr Kraftwerk in wenigen Minuten online auf der Seite des Marktstammdatenregisters registrieren.
Bevor Sie die Installation beginnen, sollten Sie einige Informationen über Ihr Balkonkraftwerk bereithalten, zum Beispiel die technischen Daten aus dem Benutzerhandbuch. Handelt es sich um ein in der EU zugelassenes Kraftwerk, läuft die Anmeldung völlig problemlos ab und sie müssen nichts weiter tun, als die Daten einzutragen. Um einen gegebenenfalls notwendigen Zählerwechsel kümmert sich dann der Netzbetreiber. Eine Solarbatterie muss nicht extra gemeldet werden.
Die Anmeldung ist zwar ein minimaler bürokratischer Aufwand, dient aber auch der Sicherheit aller Netzteilnehmer. Dadurch, dass geprüft wird, ob das Balkonkraftwerk den technischen Standards entspricht, werden Überlastungen des Netzes und technische Probleme verhindert.