Balkonkraftwerk-Genehmigung vom Vermieter: Muster 2025
- Muss ich eine Balkonkraftwerk-Genehmigung beim Vermieter beantragen? Was gehört in die Anmeldung?
- Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich möchte, dass mein Vermieter mein Balkonkraftwerk nicht verbietet?
- Kann mir mein Vermieter auch nach dem Solarpaket I mein Balkonkraftwerk verbieten?
- Warum macht das Solarpaket I die Installation von Balkonkraftwerken so einfach?
Grundsätzlich haben Sie als Mieter zwar das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren – einfach so drauflos kaufen sollten Sie aber nicht. Denn neben den baurechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen Sicherheitsbestimmungen, die es zu beachten gilt, müssen Sie auch Ihren Vermieter über die Installation informieren. Wie genau Sie dabei vorgehen und was es dabei zu beachten gilt, klären wir in den folgenden Absätzen. Selbstverständlich geben wir Ihnen auch ein Muster für die Anmeldung beim Vermieter an die Hand.
EcoFlow STREAM Ultra/Pro/Max
Muss ich eine Balkonkraftwerk-Genehmigung beim Vermieter beantragen? Was gehört in die Anmeldung?
Starten wir mit einer guten Nachricht: Seitdem das Solarpaket I im letzten Jahr in Kraft getreten ist, dürfen Vermieter den Betrieb eines Balkonkraftwerks ihren Mietenden nicht mehr einfach so untersagen. So heißt es:
„Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.“ (Bundesregierung)
Dennoch sollten Sie Ihrem Vermieter die Anschaffung eines Balkonkraftwerks melden und dieses genehmigen lassen, um Ärger zu vermeiden. Vorschriften dazu, was in so einer Anmeldung stehen sollte, gibt es nicht. Es ist aber sinnvoll mitzuteilen, wo Sie ab wann ein Kraftwerk installieren möchten, wie groß dieses ist und welche technischen Anforderungen es erfüllt.
Mustervorlage
Damit Sie es mit Ihrem Antrag besonders einfach haben, haben wir Ihnen im Folgenden eine Mustervorlage zusammengestellt, die alle Bedenken auf Vermieterseite zerstreuen sollte.
[Ihr Name]
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Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich möchte, dass mein Vermieter mein Balkonkraftwerk nicht verbietet?
Auch, wenn ein Balkonkraftwerk eigentlich Ihr Recht ist, ist ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter viel wert. Deshalb raten wir Ihnen, umsichtig vorzugehen. Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder informieren Sie ihn schriftlich über die Pläne und vermeiden Sie es, ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Auch, wenn Sie belegen können, dass Sie sich um eine fachgerechte Installation bemühen und dafür sorgen, dass das optische Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird, wird Ihr Vermieter das Ganze sehr viel wohlwollender aufnehmen.
Besonders einfach ist es mit einem EcoFlow STREAM-Balkonkraftwerk. Dank Plug-and-Play-Installation brauchen Sie diese Anlage nur aufstellen, anschließen und schon fließt der Solarstrom. Einen Elektriker braucht es für die Installation nicht und es wird auch nicht in die Substanz des Hauses eingegriffen.
Kann mir mein Vermieter auch nach dem Solarpaket I mein Balkonkraftwerk verbieten?
Das Solarpaket I will Mietern und Vermietern Rechtssicherheit in Bezug auf Balkonkraftwerke geben. Es gilt: Grundsätzlich müssen diese Anlagen erlaubt werden. Ein Vermieter braucht sehr triftige Gründe für eine Ablehnung, beispielsweise sicherheits- oder bautechnische Bedenken. In welchen Fällen könnte das zutreffen?
Eventuell wohnen Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude oder die Solarpanels würden das Erscheinungsbild des Hauses deutlich negativ verändern. In diesem Fall hätte der Vermieter das Recht, das Balkonkraftwerk zu untersagen. Vielleicht bezweifelt er auch, dass eine sichere Montage möglich ist oder, dass ein Balkongeländer das Gewicht von Solarpanels tragen kann. Auch das wären valide Gründe, die letztendlich auch nachvollziehbar sind.
Es gilt aber grundsätzlich: Bei einer pauschalen Ablehnung ohne sachliche Gründe können Sie sich immer wehren!
Warum macht das Solarpaket I die Installation von Balkonkraftwerken so einfach?
Mit den vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke will die Politik den Ausbau privater Solarenergie und die Dezentralisierung des Stromnetzes beschleunigen und die Energiewende vorantreiben. Wer sich für ein Balkonkraftwerk entscheidet, leistet einen Beitrag zum Allgemeinwohl. Deshalb sollen Balkonkraftwerkbesitzern keine Steine in den Weg gelegt werden und bürokratische Hürden sollen möglich abgebaut werden, damit sie nicht abschreckend wirken.
Neben der pauschalen Erlaubnis von Balkonkraftwerken gab es durch das Solarpaket I auch weitere Neuerungen. So wurde etwa die Leistungsgrenze auf 800 Watt angehoben, Solarpanels dürfen nun 2000 Watt Leistung erzielen und Schukostecker sind erlaubt. Das sorgt dafür, dass Balkonkraftwerke auch für Mietende immer attraktiver werden.
Mit einem EcoFlow STREAM-Balkonkraftwerk-Basic Kit erhalten Sie direkt alles, was Sie für den Betrieb einer Solaranlage auf Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon brauchen. Sie haben die Wahl: Stellen Sie sich Ihr individuelles Balkonkraftwerk entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf zusammen!
STREAM Balkonkraftwerk Series
Anmeldung nicht vergessen!
Neben einer Meldung beim Vermieter ist auch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig. Diese lässt sich mit wenigen Klicks online erledigen, sollte aber auf keinen Fall vergessen werden! Beim Netzbetreiber müssen Sie das Kraftwerk nicht mehr anmelden.