Balkonkraftwerk-Genehmigung vom Vermieter: Muster 2025
- Muss ich eine Balkonkraftwerk-Genehmigung beim Vermieter beantragen? Was gehört in die Anmeldung?
- Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich möchte, dass mein Vermieter mein Balkonkraftwerk nicht verbietet?
- Kann mir mein Vermieter auch nach dem Solarpaket I mein Balkonkraftwerk verbieten?
- Warum macht das Solarpaket I die Installation von Balkonkraftwerken so einfach?
Grundsätzlich haben Sie als Mieter zwar das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren – einfach so drauflos kaufen sollten Sie aber nicht. Denn neben den baurechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen Sicherheitsbestimmungen, die es zu beachten gilt, müssen Sie auch Ihren Vermieter über die Installation informieren. Wie genau Sie dabei vorgehen und was es dabei zu beachten gilt, klären wir in den folgenden Absätzen. Selbstverständlich geben wir Ihnen auch ein Muster für die Anmeldung beim Vermieter an die Hand.
Muss ich eine Balkonkraftwerk-Genehmigung beim Vermieter beantragen? Was gehört in die Anmeldung?
Starten wir mit einer guten Nachricht: Seitdem das Solarpaket I im letzten Jahr in Kraft getreten ist, dürfen Vermieter den Betrieb eines Balkonkraftwerks ihren Mietenden nicht mehr einfach so untersagen. So heißt es:
„Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.“ (Bundesregierung)
Dennoch sollten Sie Ihrem Vermieter die Anschaffung eines Balkonkraftwerks melden und dieses genehmigen lassen, um Ärger zu vermeiden. Vorschriften dazu, was in so einer Anmeldung stehen sollte, gibt es nicht. Es ist aber sinnvoll mitzuteilen, wo Sie ab wann ein Kraftwerk installieren möchten, wie groß dieses ist und welche technischen Anforderungen es erfüllt.
Mustervorlage
[Ihr Name]
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Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich möchte, dass mein Vermieter mein Balkonkraftwerk nicht verbietet?
Kann mir mein Vermieter auch nach dem Solarpaket I mein Balkonkraftwerk verbieten?
Das Solarpaket I will Mietern und Vermietern Rechtssicherheit in Bezug auf Balkonkraftwerke geben, Es gilt: Grundsätzlich müssen diese Anlagen erlaubt werden. Ein Vermieter braucht sehr triftige Gründe für eine Ablehnung, beispielsweise sicherheits- oder bautechnische Bedenken. In welchen Fällen könnte das zutreffen?
Eventuell wohnen Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude oder die Solarpanels würden das Erscheinungsbild des Hauses deutlich negativ verändern. In diesem Fall hätte der Vermieter das Recht, das Balkonkraftwerk zu untersagen. Vielleicht bezweifelt er auch, dass eine sichere Montage möglich ist oder, dass ein Balkongeländer das Gewicht von Solarpanels tragen kann. Auch das wären valide Gründe, die letztendlich auch nachvollziehbar sind.
Es gilt aber grundsätzlich: Bei einer pauschalen Ablehnung ohne sachliche Gründe können Sie sich immer wehren!
Warum macht das Solarpaket I die Installation von Balkonkraftwerken so einfach?
Anmeldung nicht vergessen!
Neben einer Meldung beim Vermieter ist auch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig. Diese lässt sich mit wenigen Klicks online erledigen, sollte aber auf keinen Fall vergessen werden! Beim Netzbetreiber müssen Sie das Kraftwerk nicht mehr anmelden.