Balkonkraftwerk Förderung Berlin 2026: SolarPLUS, Steuern und Alternativen

EcoFlow

Förderung von Balkonkraftwerken in Berlin und „Wie man effektiv Strom spart“ sind zu einem beliebten Thema in den sozialen Medien und lokalen Gemeinschaftsdiskussionen geworden. Mit dem rasanten Anstieg der installierten Balkonkraftwerk-Anlagen in Deutschland im letzten Jahr haben immer mehr Haushalte großes Interesse daran gezeigt. Gleichzeitig sind jedoch auch praktische Herausforderungen wie die Verhandlungen mit dem Vermieter und die Wartezeiten für die Netzeinspeisung von Interesse.

Die aktuelle Balkonkraftwerk-Förderung in Berlin unterliegt Anpassungen. Obwohl Programme wie SolarPLUS weiterhin laufen, wurden direkte Barzuschüsse im Vergleich zu früheren Jahren etwas eingeschränkt. Deshalb wenden sich immer mehr Haushalte längeren, ertragreicheren Lösungen zu – wie der Installation von Balkonkraftwerken mit Speicher, um den Eigenverbrauch von Strom zu steigern. Dieser Artikel wird Ihnen die neuesten Förderrichtlinien für 2026 in Berlin, den Antragprozess von SolarPLUS sowie, zusätzlich zu den Förderungen, erklären, wie Sie durch effiziente Speicherung tatsächlich Ihre Stromrechnungen senken können.

Balkonkraftwerk-Förderung in Berlin: Von direkten Barzuschüssen bis hin zu Steuervergünstigungen

In Berlin umfasst die Berlin-Förderung Balkonkraftwerk nicht nur direkte Barzuschüsse, sondern auch steuerliche Erleichterungen auf Bundesebene, Kostenoptimierungsmaßnahmen für Netzanschluss und Zähler sowie spezielle Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene. Diese Unterstützungsmaßnahmen tragen gemeinsam zu den tatsächlichen Vorteilen bei, die Nutzer beim Kauf der Geräte, bei der Netzeinspeisung und im täglichen Betrieb erzielen.

Direkte Steuererleichterungen auf Bundesebene zur Reduzierung der Anschaffungskosten

Bei der Installation von Balkonkraftwerken in Berlin kommt eine direkte Unterstützung zur Senkung der Anschaffungskosten aus dem Bereich der bundesdeutschen Steuerpolitik. Laut den langfristigen Regelungen im „Jahressteuergesetz“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden die steuerlichen Vergünstigungen für Balkonkraftwerke auch im Jahr 2026 weiterhin zur Verfügung stehen und erfordern keine separate Antragstellung.

  • 0 % Mehrwertsteuer: Der Kauf von Photovoltaikanlagen für den Wohnbereich (einschließlich der Komponenten und des dazugehörigen Speichers) unterliegt einer Mehrwertsteuer von 0 %. Dies gilt für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Speichereinrichtungen, was dazu führt, dass bei der Bezahlung automatisch rund 19 % des Kaufpreises als Mehrwertsteuer erlassen werden.

  • Befreiung von der Einkommensteuer: Die Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (einschließlich Balkonkraftwerken) sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit, was den jährlichen Steuererklärungsprozess vereinfacht.

Netzanschluss- und Messunterstützung: Systematische Kostenübertragung

Neben den direkten finanziellen Zuschüssen hat Berlin auch durch die Gestaltung des Systems kontinuierlich die Nutzungskosten für Balkonkraftwerke gesenkt. Mit der Umsetzung des „Solarpaket I“ und der dazugehörigen Vorschriften wurden die Belastungen für kleine Steckersolargeräte beim Netzanschluss und der Messung deutlich verringert:

  • Übertragung der Kosten für die Zählerumrüstung: Für Balkonkraftwerke, die den technischen Normen entsprechen, entfällt bei der Netzanbindung die Notwendigkeit, dass die Nutzer selbst die hohen Kosten für die Umrüstung der Messgeräte tragen. Die Zähleraufrüstung wird gemäß den Vorschriften von den Netzbetreibern übernommen, wodurch zusätzliche Ausgaben, die früher häufig auftraten, vermieden werden.

  • Verborgene Einsparungen durch vereinfachte Prozesse: Auf der Ebene der Registrierung und des Netzanschlusses müssen Nutzer in Berlin lediglich die einheitliche Anmeldung bei der Bundesnetzagentur durchführen und nicht mehr mehrere Anmeldungen vornehmen. Diese Prozessvereinfachung wird nicht als direkte Barzuschüsse dargestellt, führt jedoch zu erheblichen Einsparungen bei den Zeitkosten und potenziellen Gebühren.

Landesweite Programme und Barzuschüsse

In Berlin hat sich die Struktur der landesweiten Zuschüsse für Balkonkraftwerke verändert. Mit der zunehmenden Marktreife und einer Verschiebung der politischen Schwerpunkte sind die direkten Barzuschüsse der Landesregierung allmählich von Steckersolargeräten auf größere Projekte wie Dachphotovoltaikanlagen und zugehörige Speichertechnologien umgeschichtet worden.

Derzeit wird die landesweite Photovoltaikförderung in Berlin hauptsächlich von der IBB (Investitionsbank Berlin) koordiniert, wobei das SolarPLUS-Programm das bekannteste Beispiel ist. Der Kernbereich der Förderung umfasst jedoch nicht mehr die regelmäßige Unterstützung für Balkonkraftwerke. Das bedeutet, dass der Weg für Privatpersonen, direkte Barzuschüsse zu beantragen, sich verändert hat. Oft müssen Anträge nun über das Projektframework der IBB gestellt oder die Balkonkraftwerk-Lösungen in größere Wohn- oder Dachprojekte integriert werden, um Unterstützung zu erhalten.

Daher ist es besonders wichtig, die neue Struktur von SolarPLUS 2026 zu verstehen, um die Chancen auf eine Förderung für persönliche oder kleine Balkonkraftwerke richtig einschätzen zu können.

Detaillierte Erklärung des SolarPLUS-Förderprogramms 2026

Als Herzstück der Energiepolitik Berlins erfährt das SolarPLUS-Programm im Jahr 2026 eine strukturelle Optimierung. Es ist nicht mehr nur ein verstreuter Zuschusstopf, sondern ein maßgeschneidertes Unterstützungssystem, das auf verschiedene Wohnformen ausgerichtet ist.

Strukturelle Anpassungen von SolarPLUS

Im Rahmen der gesamten Energieplanung legt Berlin nun mehr Wert auf eine langfristige Steigerung der Eigenverbrauchsquote und die energetische Sanierung auf Gebäudeebene. Daher verschiebt sich die Zuschusslogik schrittweise von der „Gerätegröße“ hin zu „Wohnformen“ und „Systemkombinationen“. Das angepasste SolarPLUS-Programm wird nun nach Größe und Nutzung in zwei Hauptkategorien unterteilt:

  • SolarPLUS S: Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser unterstützt kleinere Photovoltaikanlagen und zugehörige Ausstattungen.

  • SolarPLUS L: Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und industrielle Dächern unterstützt größere Photovoltaikanlagen und die Integration intelligenter Energiesysteme.

Vor diesem Hintergrund tritt die traditionelle, direkte Barförderung für Steckersolargeräte schrittweise aus der regulären Projektreihe heraus. Die Förderung von Balkonkraftwerken in Berlin für Eigentümer existiert nicht mehr als eigenständiges Projekt, sondern wird in den umfassenderen Rahmen der energetischen Sanierung integriert und durch verschiedene Module indirekt unterstützt.

Zuschussbeträge und Berechnungsregeln

Das angepasste SolarPLUS-Förderprogramm wird nicht mehr mit einer einfachen festen Zahl dargestellt, sondern die Zuschüsse werden je nach Projekttyp und -größe in verschiedenen Stufen berechnet.

  1. SolarPLUS S (Einfamilienhäuser, kleine Projekte)

Unterstützungsinhalt

Beispiel-Zuschussbetrag

Beschreibung

Zählerschrank/Elektrizitätszähler-Upgrade


750 Euro (Pauschale)

Hauptsächlich für die Umrüstung von Mess- und Verteilungsschaltschränken in Altbauten.

Stromspeicher/Energiespeichersystem

Bis zu ca. 4 750 Euro

Berechnet auf Basis der Photovoltaikanlagenkapazität und der Anpassung des Speichers (genaue Staffelung hängt von der Kapazität ab).

Sonderanlagen-Boni (Zusätzliche Sonderförderung)

Bis zu ca. 5 700 Euro

Zusätzliche Förderung für spezielle Systeme, z. B. für denkmalgeschützte Gebäude oder maßgeschneiderte Designs.

*Die genauen Beträge hängen von der tatsächlichen Förderung ab.

Im SolarPLUS S-Programm steigen die Zuschüsse in der Regel mit der Größe der installierten Anlage und dem Systemniveau. Zum Beispie, wenn sowohl die Photovoltaikanlage als auch die Speicherkapazität höher sind, kann die Förderung für den Speicher nahe an das Maximum herankommen. Ein großes Einfamilienhaus-System mit einem 6 kWh Speicher kann, unter den entsprechenden politischen Bedingungen, einen Speicherzuschuss im Bereich von etwa 4 000 bis 4 750 Euro erreichen.

  1. SolarPLUS L (Mehrfamilienhäuser, gewerbliche und komplexe Projekte)

Unterstützungsinhalt

Beispiel-Zuschussbetrag

Beschreibung

Gutachten/Konzeption und Machbarkeitsstudie

Bis zu ca. 15 000 Euro

Unterstützung für Fachplanung, Prüfungen und Machbarkeitsstudien in der Vorbereitungsphase.

Sonderanlagen, Fassaden/Gründach PV

Bis zu ca. 30 000 Euro

Zuschüsse für komplexe Projekte wie mehrstöckige Systeme, Fassaden-PV oder Photovoltaik auf begrünten Dächern.

Stromspeicher (Großspeicher)

Auf gleicher Ebene wie Sonderanlagen

Hohe Zuschüsse für größere Speicheranlagen, einschließlich Gemeinschafts- und kommerzieller Energiespeichersysteme.

*Die genauen Beträge hängen von der tatsächlichen Förderung ab.

  1. Hinweise zur Kombinierbarkeit der Zuschüsse

  • Im SolarPLUS-Programm können Zuschüsse aus verschiedenen Kategorien gleichzeitig für ein Projekt beantragt werden. Zum Beispiel kann für ein Photovoltaiksystem auf dem gleichen Dach sowohl eine Förderung für den Speicher als auch ein Zuschuss für die Aufrüstung der intelligenten Messung beantragt werden.

  • Da die Höhe der Zuschüsse eng mit der Größe der Anlage und der Systemkombination verknüpft ist, sollte das Projektangebot bei der Antragstellung detailliert auf die verschiedenen Teile aufgeschlüsselt werden, um den voraussichtlichen Förderbetrag genau berechnen zu können.

Beispiel des Antragsprozesses

Ab 2026 wird der Antrag für SolarPLUS einheitlich über die Online-Plattform der IBB Business Team GmbH eingereicht. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Schritte:

  1. Bestätigung der Projektkategorie und Anforderungen

Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, ob das Projekt für SolarPLUS S oder SolarPLUS L geeignet ist, einschließlich der Systemgröße, der Einbeziehung von Speichern und elektrischen Umrüstungen.

  1. Vorbereitung der Projektdokumente

  • Budgetangebot und Gerätespezifikationen

  • Nachweis des Eigentums an Dach/Gebäude

  • Geplante Installationslösung und erläuternde Dokumente

  1. Online-Antragstellung

Erstellen Sie ein Konto im SolarPLUS-Antragsportal der IBB Business Team GmbH und füllen Sie die erforderlichen Informationen gemäß den Anweisungen aus. Alle oben genannten Dokumente müssen während der Antragstellung hochgeladen werden.

  1. Warten auf Genehmigung und Rückmeldung

Nach der Einreichung wird der Antrag bearbeitet und gemäß den Vorschriften geprüft. Bei Genehmigung erhalten Sie einen Förderbescheid.

  1. Durchführung und Einreichung der Rechnungen

Nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen der Einkauf und die Installation. Nach Abschluss des Projekts müssen die Rechnung und die Umsetzungsnachweise hochgeladen werden, um die Förderung auszuzahlen.

Kernpunkte der Antragstellung:

  • Vor der formellen Einreichung des Förderung Balkonkraftwerk Berlin-Antrags muss sichergestellt werden, dass „das Projekt noch nicht bestellt oder umgesetzt wurde“, d. h. es gilt das Prinzip „erst Antrag, dann Beschaffung“. Andernfalls kann die Förderberechtigung verloren gehen. Es wird empfohlen, vor der Einreichung Projektpläne, Angebote und technische Spezifikationen vorzubereiten.

  • Zielgruppe sind in der Regel Hausbesitzer und andere Rechteinhaber (z. B. Wohnungseigentümergemeinschaften oder Miteigentümer). Die einzelnen Förderlinien stellen jedoch unterschiedliche Anforderungen an Projektgröße, Gebäudetyp und Installationsstandards.

Über die Förderung hinaus: Praktische Wege zur Senkung der Stromkosten mit Balkonkraftwerken in Berlin

Nach erfolgreicher Beantragung der Förderung für Balkonkraftwerke in Berlin hängt die tatsächliche Senkung der monatlichen Stromkosten entscheidend von der Kontrolle der Eigenversorgungsquote ab. Die Strompreise in Berlin bleiben auch 2026 auf hohem Niveau, und allein die Stromproduktion tagsüber reicht oft nicht aus, um den nächtlichen Verbrauchsspitzen gerecht zu werden. Deshalb wird die Ausstattung mit leistungsstarken Balkonkraftwerken mit Speicher zur gängigen Wahl, um die Amortisationszeit der Investition zu verkürzen.

Über die Förderung von Balkonkraftwerken in Berlin hinaus können die folgenden zwei Lösungen, abgestimmt auf unterschiedliche Haushaltsstrombedarfe, die Wirtschaftlichkeit des Systems weiter steigern:

Das EcoFlow STREAM Ultra X + 4 x 520 W Starren Solarpanels, das sowohl Installationsflexibilität als auch deutliche Energieeinsparungen bietet, kann nach erfolgreichem Abschluss des Förderung Balkonkraftwerk Berlin-Antrags zur bevorzugten Wahl vieler mittelgroßer Haushalte werden.

  • Deutliche Senkung der Stromrechnung: Unter idealen Lichtverhältnissen kann mit diesem System voraussichtlich jährlich etwa 1 993 € an Stromkosten eingespart werden (bei einem Referenzstrompreis von 0,40 €/kWh). Nutzer, die genauere Daten wünschen, werden empfohlen, einen maßgeschneiderten Energieeinsparrechner zu verwenden, um eine detaillierte Simulation basierend auf der Ausrichtung des Hauses und den täglichen Stromgewohnheiten durchzuführen.

  • Effiziente Speicherung und Leistung: Das System verfügt über eine Speicherkapazität von 3,84 kWh und unterstützt eine Ausgangsleistung von bis zu 1 200 W. Dadurch kann der Haushalt auch in den Abendstunden nach Sonnenuntergang grundlegende elektrische Geräte wie Beleuchtung und Unterhaltungselektronik weiterhin über das System betreiben.

  • Fortschrittliche Low-Light-Erfassungstechnologie: Die verwendeten 520 W STREAM-Solarmodule nutzen die moderne Low-Light-Technologie. Das bedeutet, dass das System selbst unter den oft trüben Winterbedingungen Berlins oder bei schwachem Licht bereits ab einer Einstrahlungsstärke von 10 Wh mit dem Laden beginnt und so jede verfügbare Einheit sauberer Energie möglichst effizient nutzt.

EcoFlow STREAM Ultra X + 4 x 520 W Starres Solarpanel
Jährliche Stromkosteneinsparung: bis zu ca. 1 993 € Maximale AC-Ausgangsleistung: 1 200 W Batteriekapazität: 3,84 kWh PV-Eingangsleistung: 2 000 W Wirkungsgrad der 520-W-Solarmodule: 24,8 %, Stromerzeugung bei schwachem Licht

Für Berliner Haushalte mit höherem Stromverbrauch oder dem Wunsch nach größerer Energieautarkie bietet das EcoFlow STREAM Ultra + 2 x STREAM AC Pro + 4 x 520 W Starre Solarpanels stärkere Unterstützung und eine deutlichere Einsparung bei den Stromkosten.

  • Leistungsstarke Speicherung und Ausgang: Die Speicherkapazität des Systems kann auf 5,76 kWh erweitert werden. In Kombination mit zwei STREAM AC Pro-Modulen in Parallelschaltung erreicht die AC-Ausgangsleistung 2 300 W, wodurch auch Spitzenlasten von Geräten wie Waschmaschinen oder Elektrobacköfen problemlos abgedeckt werden können.

  • Dezentrale Platzierung: Anders als bei üblichen vertikal gestapelten Speichersystemen verwenden die STREAM-Batteriemodule ein dezentrales Layout. Sie benötigen keinen speziellen Verteilerschrank und können in verstreuten Bereichen wie einer Ecke des Wohnzimmers oder neben der Waschmaschine im Keller aufgestellt werden – besonders geeignet für platzbeschränkte Berliner Wohnungen.

  • Intelligente Energieverwaltung: Über die EcoFlow-App können Stromerzeugung, Verbrauch und Batteriestatus in Echtzeit überwacht werden. Algorithmen optimieren automatisch die Priorisierung der Stromverteilung, um die Energieeinsparung zu maximieren.

EcoFlow STREAM Ultra + 2 x STREAM AC Pro + 4 x 520 W Starres Solarpanel
Ausgangsleistung: 2 300 Watt Speicherkapazität: ca. 5,76 kWh Maximale Solar-Eingangsleistung: 2 000 Watt Wirkungsgrad der Solarmodule: 24,8 % Intelligente Steuerung: Die App optimiert den Energieverbrauch und spart dadurch zusätzlich Stromkosten.

Fazit

Die Energiewende in Berlin wandelt sich von der makroökonomischen Planung der Regierung hin zur praktischen Umsetzung in jedem Haushalt. Durch die gezielte Nutzung der Balkonkraftwerk-Förderung in Berlin können sowohl Mieter, die ein minimalistisches Leben anstreben, als auch Eigentümer, die langfristig ihre Energiekosten senken möchten, ihren passenden Platz in diesem grünen Wandel finden.

*Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie vor dem Lesen dieser Anleitung, dass die Strompreise, staatlichen Zuschüsse und Steuererleichterungen je nach individueller Situation, Standort und Anspruchskriterien variieren können. EcoFlow übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Genauigkeit der in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen zu Strompreismodellen, Subventionen oder steuerlichen Erleichterungen. Alle Angaben in dieser Anleitung dienen ausschließlich zu Bildungszwecken und stellen keine rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, die offiziellen Richtlinien der jeweiligen Programme zu konsultieren oder professionelle Beratung für genaue und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Informationen in Anspruch zu nehmen.

FAQs

Werden Balkonkraftwerke in Berlin noch gefördert?

Derzeit unterstützt Berlin Balkonkraftwerke nicht mehr durch dauerhaft offene, großflächige Barzuschüsse. Zuvor wurden über das SolarPLUS-Programm einmalige Förderungen für Steckersolargeräte gewährt. Ab 2026 sind solche Geräte jedoch nicht mehr im landesweiten SolarPLUS-Förderkatalog enthalten, neue Anträge werden nicht mehr entgegengenommen, und es werden lediglich zuvor eingereichte Anträge weiterbearbeitet.

Was ändert sich für Balkonkraftwerke ab 2026?

  • Förderschwerpunkt verlagert sich auf Dächer und großangelegte Projekte: Im Jahr 2026 wurde SolarPLUS in zwei Hauptlinien umstrukturiert und priorisiert nun die Förderung kompletter Dachanlagen und Systeme mit Speicher, statt einzelner Plug-in-Geräte.

  • Einheitliche Antragswege und -prozesse: Alle neuen Anträge müssen seit dem 8. Januar 2026 über die Online-Plattform der IBB Business Team GmbH eingereicht werden, wobei die Reihenfolge „erst Antrag, dann Beschaffung“ betont wird.

Gibt es zusätzliche Bezirksförderungen in Berlin (z. B. Friedrichshain-Kreuzberg)?

Derzeit gibt es keine flächendeckenden, dauerhaft für alle Bezirksbewohner offenen Barzuschüsse. Einzelne Bezirke könnten gelegentlich einmalige Förderaktionen für bestimmte Zielgruppen oder Pilotprojekte anbieten; diese stellen jedoch keine langfristig gültigen, bezirksweiten Förderprogramme dar. Wer wissen möchte, ob ein bestimmter Bezirk aktuell temporäre Fördermöglichkeiten bereitstellt, sollte die offizielle Website des Bezirks oder die zuständigen Stellen für Energie- und Sozialangelegenheiten direkt konsultieren.