Balkonkraftwerk und Eigentümergemeinschaft 2025 – aktuelle Infos

EcoFlow

Sie besitzen Wohneigentum, sind sich bei der Frage nach einem Balkonkraftwerk aber dennoch nicht sicher, ob Sie einfach eines installieren dürfen? Das kann der Fall sein, wenn Sie z. B. in einem Mehrfamilienhaus wohnen und alle Beschlüsse über Veränderungen an den Gebäuden zunächst durch eine Eigentümerversammlung müssen. Dazu haben wir in einem separaten Artikel zum Thema “Antrag für Eigentümerversammlung für ein Balkonkraftwerk zwar schon berichtet – im letzten Jahr hat sich aber gesetzlich einiges geändert. Alle Infos für das Jahr 2025 finden Sie in diesem Blogartikel!

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Wie bringe ich die Frage nach einem Balkonkraftwerk in die Eigentümergemeinschaft ein?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, sollten Sie nicht einfach auf eigene Faust ein Balkonkraftwerk installieren oder Ihre Mieter eines installieren lassen. Stattdessen ist es sinnvoll, die nächste Versammlung abzuwarten. Ein Balkonkraftwerk verändert den optischen Eindruck des Gebäudes – deshalb benötigen Sie grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Selbst bei einem EcoFlow STREAM-Balkonkraftwerk, das Sie ohne Bohren und andere bauliche Veränderungen montieren können, ist es sinnvoll, sich zuvor mit den anderen Eigentümern abzusprechen.

Sollte es bis zur nächsten Versammlung noch eine Zeit dauern, können Sie Ihr Vorhaben auch schriftlich ankündigen und um Zustimmung bitten. Außerdem ist es sinnvoll, das Vertragswerk Ihrer Eigentümergemeinschaft gründlich zu lesen – vielleicht gibt es dort ja bereits klare Regelungen für Balkonkraftwerke.

Darf mir die Eigentümergemeinschaft mein Balkonkraftwerk verbieten?

Die gute Nachricht lautet: Nein, seitdem das Solarpaket I in Kraft getreten ist, kann Ihnen die Eigentümergemeinschaft Ihr Balkonkraftwerk nicht mehr einfach so verbieten. Möglich ist dies nur noch aus triftigen Gründen.

Triftige Ablehnungsgründe

Doch was könnten solche Gründe sein? Es könnte zum Beispiel sein, dass die anderen Bedenken haben, dass durch das Balkonkraftwerk statische Probleme mit dem Balkon oder weitere Sicherheitsrisiken entstehen könnten. Auch in einem Haus mit sehr alten Leitungen können Sicherheitsbedenken durch eine potentielle Überlastung des Netzes durch das Balkonkraftwerk entstehen.

Ebenfalls problematisch ist es, wenn Sie nicht belegen können, dass die Installation des Balkonkraftwerks absolut sicher erfolgen wird oder Sie es auf einer gemeinschaftlich genutzten Fläche aufstellen möchten. Optische Bedenken können ebenfalls in Einzelfällen gelten, insbesondere bei denkmalgeschützter Bausubstanz.

Alle Infos zum Thema Eigentümergemeinschaft & Balkonkraftwerk und alle Neuerungen für 2025 im Überblick

In 2024 sind weitreichende Änderungen in Bezug auf Balkonkraftwerke in Kraft getreten, die auch für Eigentümer und Vermieter wichtig sind:

Ab jetzt haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken). Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können die Installation nur aus triftigen Gründen, wie Sicherheitsbedenken oder erheblichen baulichen Eingriffen, ablehnen.

Seit 2024 ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich und somit viel einfacher geworden. Es genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das ist online möglich.

Vermieter haben zwar das Recht, Vorgaben zur Art und Weise der Anbringung der Balkonkraftwerke zu machen, um beispielsweise die Gebäudesicherheit zu gewährleisten oder optische Beeinträchtigungen zu minimieren, diese Vorgaben dürfen den Anspruch auf Installation jedoch nicht aushöhlen.

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I wurde die zulässige Leistung von Balkonkraftwerken erhöht. Der Wechselrichter darf nun eine Leistung von bis zu 800 Watt haben, statt der bisher gültigen 600 Watt. Außerdem sind Schuko-Stecker erlaubt und ein Balkonkraftwerk darf vorerst mit einem nicht digitalen Zähler in Betrieb genommen werden.q

Welche Rechte und Pflichten habe ich in einer Eigentümergemeinschaft 2025 in Bezug auf Balkonkraftwerke?

Rechte

Pflichten

Anspruch auf Installation
Mieter und Wohnungseigentümer haben das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren.

Einhaltung von Vorgaben
Die Installation muss den Vorgaben der Eigentümergemeinschaft entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit und optischen Gestaltung.

Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Das Anbringen von
Solarpanels am Gemeinschaftseigentum ist gestattet. Ausnahmen sind gemeinschaftlich genutzte Flächen und Flächen, die für einen anderen Zweck vorgesehen sind.

Duldungspflicht
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zur Installation zu dulden, sofern sie den Vereinbarungen oder Beschlüssen der Gemeinschaft entsprechen.

Teilnahme an Entscheidungsprozessen
Eigentümer haben das Recht, an Versammlungen teilzunehmen und über die Nutzung von Balkonkraftwerken mitzuentscheiden.

Kostenbeteiligung
Eigentümer müssen sich an den Kosten für Maßnahmen beteiligen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, sofern diese mehrheitlich beschlossen wurden.

In welchem Fall ist es sinnvoller, wegen der Eigentümerversammlung auf ein Balkonkraftwerk zu verzichten?

Es gibt Fälle, in denen der Wunsch nach einem Balkonkraftwerk bei den anderen Eigentümern für Irritationen oder sogar Ärger sorgt. Letztendlich ist es in so einem Fall eine Frage des Abwägens, ob Sie auf Ihr Recht bestehen oder lieber klein beigeben, um den Frieden zu wahren. Bedenken Sie, dass Sie mit den anderen Eigentümern ja noch lange Zeit gut klarkommen müssen und vermeiden Sie im Idealfall Streitigkeiten.

Wenn die Vorgaben zur Installation des Balkonkraftwerks sehr kompliziert sind, sollten Sie vorab eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Auch eine komplizierte Installation kann für Zusatzkosten sorgen und bedeuten, dass sich das Balkonkraftwerk schlussendlich finanziell nicht lohnt.

Deshalb raten wir Ihnen grundsätzlich zu einem EcoFlow STREAM-Basic Kit. Hier ist bereits alles in einem Set enthalten, was Sie benötigen, um ein eigenes Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Zudem ist die Installation so einfach, dass Sie weder spezielles Fachwissen noch einen Elektriker dafür benötigen. Viel Aufwand haben Sie mit diesem Produkt nicht.

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Kann man sich als Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk teilen?

Selbstverständlich ist es möglich, sich als Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk zu teilen. In diesem Fall wird es häufig auf gemeinschaftlich genutzten Flächen aufgestellt, die Kosten dafür werden geteilt und die Erträge ebenfalls.

Sollten Sie aber in einem Mehrparteienhaus wohnen oder dort eine Wohnung vermieten, überlegen Sie gut, ob sich ein Balkonkraftwerk hier wirklich lohnt. In vielen Fällen ist eine große Solaranlage auf dem Dach, die durch mehr Solarpanels deutlich mehr Strom erzeugt, lohnenswerter. Außerdem sollten Sie überlegen, ob eine gemeinschaftlich genutzte Solarbatterie Sinn ergibt. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher überzeugt vor allem damit, dass Sie nicht nur dann, wenn die Anlage aktiv Strom produziert, darauf zugreifen können. Im Speicher wird der überschüssige Strom gesammelt, sodass Sie ihn dann nutzen können, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Die Stromkosten können damit erheblich gesenkt werden - selbst wenn es sich nur um ein kleines Balkonkraftwerk handelt.

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