Balkonkraftwerk 1600 Watt anmelden – so geht’s
- Wie kann ich mein Balkonkraftwerk mit 1600 Watt anmelden?
- Gelten andere Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk mit 1600 Watt und Speicher? Was sind die Unterschiede?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Anmeldung versäume?
- Lohnt sich ein Balkonkraftwerk mit 1600 Watt? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- Was kann ich tun, damit sich mein Balkonkraftwerk schneller amortisiert?
- Neuerungen für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket I und II zusammengefasst
- Fazit
Dass Balkonkraftwerke mittlerweile für viele von uns schon selbstverständlich sind, ist eine gute Entwicklung. Schließlich bieten diese kleinen Solaranlagen nicht nur uns zahlreiche Vorteile, sondern können auch einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Energieerzeugung und zur dringend notwendigen Energiewende leisten. Doch es gibt immer noch Menschen, die zögern. Zu verbreitet sind Gerüchte darüber, dass ein solches Balkonkraftwerk zahlreiche bürokratische und planerische Aufgaben mit sich bringt. Damit möchten wir in diesem Blogartikel aufräumen. Erfahren Sie, wie einfach die Anschaffung eines Balkonkraftwerks sein kann und wie unkompliziert Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden können.
Wie kann ich mein Balkonkraftwerk mit 1600 Watt anmelden?
Um Verwirrung zu vermeiden: Natürlich ist die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke bei 800 Watt gedeckelt. Allerdings ist es durchaus in Ordnung, ein Kraftwerk anzumelden, bei dem die Solarpanels auf eine Leistung von 1600 Watt (bzw. maximal 2000 Watt kommen). Hier regelt dann der Wechselrichter die Leistung herunter. Die höhere Leistung der Panels sorgt dafür, dass das Ziel von 800 Watt öfter erreicht wird.
Was die Anmeldung eines solchen Balkonkraftwerks angeht, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Mit dem Solarpaket I ist die Anmeldung nämlich ab jetzt deutlich einfacher als früher. Sie müssen das Kraftwerk nicht mehr bei Ihrem Netzbetreiber anmelden – es reicht eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur bzw. im Marktstammdatenregister. Dafür müssen Sie einfach nur die entsprechende Homepage der Bundesnetzagentur besuchen. Hier finden Sie ein Onlineformular, das Sie mit wenigen Klicks ausfüllen können.
Das Anmelden muss nicht vor der Inbetriebnahme geschehen, wie es früher Vorschrift war. Sie sollten die Anmeldung aber im Monat nach der Inbetriebnahme durchführen. Nur, wenn Sie eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom bekommen möchten, kommt weiterer bürokratischer Aufwand auf Sie zu. Ansonsten ist es mit wenigen Klicks getan und Sie können das Kraftwerk fortan mit gutem Gewissen betreiben.
Gelten andere Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk mit 1600 Watt und Speicher? Was sind die Unterschiede?
Wenn Sie zu Ihrem Balkonkraftwerk einen Speicher anschaffen möchten, ist das eine weise Entscheidung. Denn so bekommen Sie zahlreiche Extra-Vorteile. An der Anmeldung ändert sich aber nichts und Sie können genauso vorgehen wie oben beschrieben. Eine Solarbatterie zu Ihrem Balkonkraftwerk bedeutet für Sie dann aber ein ganz anderes Maß an Freiheit. Sie können den selbst erzeugten Strom auch nachts oder bei schlechtem Wetter nutzen und so Ihren Eigenverbrauch hochsetzen, was zu größeren Ersparnissen bei den Stromkosten führt.
Außerdem können Sie das Balkonkraftwerk unter bestimmten Umständen auch als Notstromaggregat nutzen. Am besten greifen Sie zu einer topmodernen Lösung wie dem EcoFlow PowerStream Balcony Solarsystem. Dieses findet für Sie automatisch die richtige Art der Stromnutzung und wählt eigenständig zwischen Netzeinspeisung, Speicherung und Direktnutzung. Damit steigt das Sparpotential erheblich und die Anlage amortisiert sich viel schneller.
Es gibt übrigens noch weitere gute Nachrichten: Bis 2026 fällt die Mehrwertsteuer auf Solarprodukte bis 30 kWp weg, um die Bürger zum Kauf von Solaranlagen zu ermutigen. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Sie sparen also automatisch 19 %, wenn Sie die Anlage jetzt anschaffen. Das bedeutet, dass sich das Balkonkraftwerk auch deutlich schneller amortisiert.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Anmeldung versäume?
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk mit 1600 Watt? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Was kann ich tun, damit sich mein Balkonkraftwerk schneller amortisiert?
Neuerungen für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket I und II zusammengefasst
Oben sind bereits die Begriffe Solarpaket I und II gefallen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmenpakete der Bundesregierung, mithilfe derer der Ausbau von erneuerbaren Energien im privaten Bereich vorangetrieben werden soll. Ziel ist es, das Land in wenigen Jahren klimaneutral zu machen. Aus diesem Grund bringt auch Ihnen als Balkonkraftwerkinteressent das Solarpaket I, dass seit diesem Frühjahr in Kraft ist, einige interessante Neuerungen.
Zum einen wurde, wie erwähnt, die Anmeldung deutlich vereinfacht und eine Meldung beim örtlichen Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Einfache Schukostecker dürfen fortan verwendet werden, was die Installation auch für Laien einfacher macht. Besonders wichtig ist zudem, dass die Leistung von Balkonkraftwerken von 600 auf 800 Watt angehoben wurde. Sie können nun also deutlich mehr Energie zu vereinfachten Anmeldebedingungen erzeugen. Nicht zuletzt sind Sie auch bei der Standortwahl flexibler. Ab jetzt sind Förderungen auch für Anlagen im Garten oder auf Garagendächern zulässig.
Am Solarpaket II soll ab Ende dieses Jahres gearbeitet werden. Hier ist davon auszugehen, dass weitere Erleichterungen kommen werden.