Einspeisevergütung 2026: Preise, Änderungen und Wirtschaftlichkeit

EcoFlow

Die Installation einer Photovoltaikanlage ist für Haushalte eine wichtige Möglichkeit, sich gegen steigende Strompreise abzusichern und langfristig Stromkosten zu senken. Gleichzeitig gewährt der Staat eine Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Seit dem 1. Februar 2026 gelten jedoch neue Regelungen zur Einspeisevergütung. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Einspeisevergütung 2026 und erfahren, ob sich eine Investition in ein Balkonkraftwerk mit Speicher derzeit lohnt.

Was ist die Einspeisevergütung einer PV-Anlage?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien – beispielsweise aus Photovoltaik –, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Rechtsgrundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Ziel ist es, Investitionen in Solarenergie wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die konkrete Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Photovoltaikanlage sowie von der Art der Netzeinspeisung ab. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto niedriger ist in der Regel die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde.

Zwei Einspeisemodelle einer PV-Anlage

Für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gibt es in der Praxis zwei gängige Einspeisemodelle: Teileinspeisung und Volleinspeisung.

  • Teileinspeisung

Stromverwendung: Der von der PV-Anlage erzeugte Strom wird zunächst für den Eigenverbrauch im Haushalt genutzt. Überschüssiger Strom, der nicht direkt verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist. Für diese eingespeiste Strommenge zahlt der Netzbetreiber die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Reicht die eigene Stromproduktion nicht aus, kann jederzeit Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.

Besonderheiten: Zwar ist die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom im Rahmen der Einspeisevergütung für PV-Anlage in der Regel etwas niedriger, jedoch liegt der Vorteil in der Stromkostenersparnis. Der selbst erzeugte und im Haushalt verbrauchte Solarstrom muss nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen werden und entspricht somit faktisch einer „kostenlosen“ Stromnutzung. Langfristig sorgt dieses Modell daher für stabilere und besser kalkulierbare Erträge.

  • Volleinspeisung

Stromverwendung: Bei der Volleinspeisung wird jede erzeugte Kilowattstunde der Solaranlage vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Haushaltsstrombedarf wird weiterhin über den regulären Netzstrom gedeckt. Der Staat vergütet die gesamte eingespeiste Strommenge zu einem gesetzlich festgelegten Tarif und zahlt die entsprechende Förderung aus.

Besonderheiten: Die solaranlage einspeisevergütung pro Kilowattstunde ist bei der Volleinspeisung höher, sodass die gesamten Vergütungserlöse entsprechend steigen können. Allerdings müssen Haushalte ihren kompletten Strombedarf weiterhin aus dem Netz beziehen, wodurch die laufenden Stromkosten insgesamt höher ausfallen.

Wie hoch ist die Solar-Einspeisevergütung im Jahr 2025?

Im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 liegt die Solar-Einspeisevergütung in Deutschland zwischen 5,56 Cent und 12,47 Cent pro Kilowattstunde. Die konkrete Vergütungshöhe hängt vom Einspeisemodell sowie von der Größe der Photovoltaikanlage ab. Die aktuellen Sätze gestalten sich wie folgt:

  • Teileinspeisung: 5,56 Cent bis 7,86 Cent pro Kilowattstunde

  • Volleinspeisung: 10,45 Cent bis 12,47 Cent pro Kilowattstunde

Maximale Leistung der PV-Anlage

Einspeisemodell

August 2025 – 31. Januar 2026 (Cent pro Kilowattstunde)

10 kWp

Teileinspeisung

7,86

Volleinspeisung

12,47

40 kWp

Teileinspeisung

6,80

Volleinspeisung

10,45

100 kWp

Teileinspeisung

5,56

Volleinspeisung

10,45

Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung im Jahr 2026?

1. Photovoltaik-Einspeisevergütung wird weiter abgesenkt

Gemäß dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Degressionsmechanismus, der eine halbjährliche Anpassung vorsieht, wurde die Einspeisevergütung zum 1. Februar 2026 um 1 % gesenkt.

Für Photovoltaikanlagen bis einschließlich 100 kWp gelten folgende Vergütungssätze:

  • Teileinspeisung: 5,50 bis 7,78 Cent pro Kilowattstunde

  • Volleinspeisung: 10,35 bis 12,34 Cent pro Kilowattstunde

Ab dem 1. August 2026 erfolgt eine weitere Absenkung um 1 %.

Für Photovoltaikanlagen bis einschließlich 100 kWp gelten dann folgende Sätze:

  • Teileinspeisung: 5,45 bis 7,70 Cent pro Kilowattstunde

  • Volleinspeisung: 10,25 bis 12,22 Cent pro Kilowattstunde

Die konkreten Änderungen der Einspeisevergütung pv im Jahr 2026 sind nachfolgend dargestellt.

Maximale Leistung der PV-Anlage

Einspeisemodell

1. Februar 2026 – 31. Juli 2026 (Cent/kWh)

1. August 2026 – 31. Januar 2027 (Cent/kWh)

10 kWp

Teileinspeisung

7,78

7,70

Volleinspeisung

12,34

12,22

40 kWp

Teileinspeisung

6,73

6,66

Volleinspeisung

10,35

10,25

100 kWp

Teileinspeisung

5,50

5,45

Volleinspeisung

10,35

10,25

Einspeisevergütung 2026

2. Keine Photovoltaik-Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Der rasche Ausbau der Solarenergie bringt auch strukturelle Herausforderungen mit sich. So kam es im Sommer 2025 in Deutschland zu erheblichen Stromüberschüssen. Die Anzahl der Stunden mit einem Börsenstrompreis unter 0 Euro pro Megawattstunde erreichte mit 575 Stunden einen neuen Höchstwert.

Gemäß dem sogenannten Solarspitzengesetz wird während Zeiträumen mit negativen Strompreisen keine Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Photovoltaikstrom gezahlt. Netzbetreiber sind in diesen Phasen nicht verpflichtet, eine Photovoltaik-Einspeisevergütung auszuzahlen. Diese Regelung stellt eine der wesentlichen Anpassungen der einspeisevergütung 2026 dar.

Photovoltaikanlagen gemäß einspeisevergütung 2026

Ist die Strom-Einspeisevergütung aktuell noch wirtschaftlich?

Obwohl die Vergütungssätze schrittweise sinken, bleibt die Investition in ein Balkonkraftwerk wirtschaftlich attraktiv. Durch Eigenverbrauch lassen sich jährlich mehrere hundert Euro an Stromkosten einsparen.

Angenommen, Ihr jährlicher Stromverbrauch beträgt 4 000 Kilowattstunden. Ihre Photovoltaikanlage verfügt über eine installierte Leistung von 8 kWp. Die Investitionskosten belaufen sich auf 10 000 Euro, der Strompreis liegt bei 0,35 Euro pro Kilowattstunde. Die jährlichen Stromkosten lassen sich unter diesen Annahmen wie folgt berechnen:

Parameter

Ohne PV-Anlage

Teileinspeisung

Volleinspeisung

Jahresstromerzeugung

8 000 kWh

8 000 kWh

Eigenverbrauchsquote

80 %

80 %

Eigenverbrauch

4 000 kWh

0 kWh

Netzeinspeisung

2 400 kWh

6 400 kWh

Netzstrombezug

4 000 kWh

0 kWh

4 000 kWh

Stromkosten

1 400 €

0 €

1 400 €

Einspeisevergütung

186,72 €

789,76 €

Jährliche Gesamtkosten

1 400 €

–186,72 €

610,24 €

Aus der Berechnung wird deutlich:

  • Bei der Teileinspeisung sind die jährlichen Gesamtkosten am niedrigsten, unter Umständen kann sogar ein Nettoüberschuss erzielt werden.

  • Sowohl Teileinspeisung als auch Volleinspeisung sind wirtschaftlich deutlich attraktiver als der vollständige Verzicht auf eine Photovoltaikanlage.

  • Selbst unter Berücksichtigung der Anschaffungs- und Installationskosten amortisiert sich eine PV-Anlage in der Regel bereits nach wenigen Jahren und bietet langfristig stabile Erträge.

Wo findet man besonders effiziente Photovoltaiklösungen?

Als deutscher Komplettanbieter für Photovoltaiksysteme bietet EcoFlow verschiedene Konfigurationen im Bereich Photovoltaik ohne Meister an. Die Lösungen sind präzise auf unterschiedliche Haushaltsanforderungen abgestimmt und verbinden einfache Installation mit hoher Energieeffizienz.

Für Haushalte, die bereits über Solarmodule verfügen, stellen der EcoFlow STREAM Ultra und der EcoFlow STREAM Ultra X besonders leistungsfähige Wechselrichter- und Speicherkombinationen dar. Beide Systeme überzeugen durch hohe Kompatibilität, einfache Installation sowie eine ausgeprägte Wirtschaftlichkeit. Sie lassen sich nahtlos in bestehende Photovoltaikanlagen integrieren und maximieren die Nutzung des erzeugten Solarstroms.

Unter optimalen Bedingungen kann der EcoFlow STREAM Ultra eine jährliche Stromkostenersparnis von bis zu 1 109 Euro ermöglichen (bei einem Strompreis von 0,40 Euro pro Kilowattstunde). Das System liefert eine stabile Ausgangsleistung von 1 200 W und kann Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Mixer oder Laptops zuverlässig betreiben. Mit einer Standardkapazität von 1,92 kWh bietet es zudem flexible Erweiterungsmöglichkeiten: Es können bis zu sechs zusätzliche Batteriemodule angeschlossen werden, wodurch die Gesamtkapazität auf bis zu 11,52 kWh erhöht werden kann. Dadurch lässt sich Strom gezielt zwischenspeichern und zeitversetzt nutzen, um den Eigenverbrauch zu optimieren und den Wert des selbst erzeugten Solarstroms maximal auszuschöpfen. Im Gegensatz zu klassischen, stapelbaren Speichersystemen ermöglicht dieses System eine dezentrale und flexible Platzierung. Die Batteriemodule können individuell im Haushalt verteilt werden und eignen sich insbesondere für Wohnungen oder Häuser mit begrenztem Platzangebot.

EcoFlow STREAM Ultra
Jährliche Stromkostenersparnis: bis zu ca. 1 109 Euro Ausgangsleistung: 1 200 W Basiskapazität: 1,92 kWh PV-Eingangsleistung: 2 000 W Installation: Plug-and-Play-System, keine Elektrofachkraft erforderlich

Unter idealen Bedingungen kann der EcoFlow STREAM Ultra X eine jährliche Stromkostenersparnis von bis zu ca. 1 993 Euro erzielen (bei einem Strompreis von 0,40 Euro pro Kilowattstunde) und bietet damit ein noch höheres Einsparpotenzial. Das System verfügt standardmäßig über eine Speicherkapazität von 3,84 kWh und ermöglicht den zuverlässigen Betrieb mittel- bis höherleistungsfähiger Haushaltsgeräte über längere Zeiträume. Eine flexible Erweiterung auf bis zu 23 kWh ist möglich, sodass sich das System problemlos an wachsende Energieanforderungen im Haushalt anpassen lässt.

Darüber hinaus ist das Gerät mit dem intelligenten Energiemanagementsystem von EcoFlow ausgestattet. Dieses ermöglicht eine automatisierte und präzise Steuerung: Wird beispielsweise eine Phase mit geringer Sonneneinstrahlung – etwa durch Regen oder bewölktes Wetter – prognostiziert, lädt sich der Speicher automatisch in günstigen Niedrigtarifzeiten auf, um ausreichend Energie für teurere Spitzenlastzeiten bereitzuhalten. Das System koordiniert intelligent die Photovoltaikerzeugung, die Batteriespeicherung und den Haushaltsverbrauch. Dadurch wird die Nutzung von Niedrig- und Hochtarifzeiten optimiert, der Eigenverbrauch des Solarstroms deutlich erhöht und die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz insbesondere während Spitzenlastzeiten spürbar reduziert. Das Ergebnis sind nachhaltig geringere Gesamtkosten für den Haushaltsstrom.

EcoFlow STREAM Ultra X
Jährliche Stromkostenersparnis: bis zu ca. 1 993 Euro Ausgangsleistung: 1 200 W Speicherkapazität: 3,84 kWh PV-Eingangsleistung: 2 000 W Smart-Funktionen: Monitoring und Steuerung über die EcoFlow App

Wie lässt sich die Einspeisevergütung 2026 optimal nutzen und effizient in eine Photovoltaikanlage investieren?

Wer Fördererträge maximieren und die Amortisationszeit verkürzen möchte, sollte die Installation systematisch planen. Die folgenden vier Schritte helfen bei einer wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung:

Schritt 1: Jetzt handeln

  • Stromverbrauch ermitteln: Prüfen Sie Ihre Stromabrechnungen der letzten 12 Monate, um den tatsächlichen Jahresverbrauch zu bestimmen.

  • Dachfläche prüfen: Eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp benötigt in der Regel etwa 60–80 m² nutzbare Dachfläche.

Schritt 2: Die passende Systemgröße bestimmen

  • Anlagendimensionierung: Als Faustregel gilt: Pro 1 000 kWh Jahresstromverbrauch empfiehlt sich etwa 1 kWp installierte PV-Leistung.

  • Speicherplanung: Pro 1 000 kWh Jahresverbrauch wird eine Speicherkapazität von rund 1 kWh empfohlen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.

  • Zukünftige Bedarfe berücksichtigen: Bei geplanter Installation einer Wärmepumpe oder Anschaffung eines Elektrofahrzeugs sollte ausreichend Erweiterungskapazität eingeplant werden.

  • Individuelle Analyse: Für eine präzise Abstimmung auf das eigene Verbrauchsprofil empfiehlt sich die Nutzung eines Energie- oder Wirtschaftlichkeitsrechners zur individuellen Ertragsprognose.

Schritt 3: Einen zuverlässigen Anbieter wählen

Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • Auswahl eines Fachunternehmens mit Referenzen und zertifizierten Qualifikationen

  • Verwendung hochwertiger PV-Module renommierter Hersteller zur Sicherstellung von Qualität und Langlebigkeit

  • Bevorzugung eines Anbieters mit Komplettservice („Planung, Installation, Anmeldung“) aus einer Hand sowie Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins zur technischen Prüfung und Erstellung eines verbindlichen Angebots

Schritt 4: Die optimale Finanzierungsform wählen

Neben der Einspeisevergütung gibt es in Deutschland zahlreiche weitere Fördermaßnahmen, mit denen sich die Investitionskosten senken lassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Instrumente:

  • Einspeisevergütung (EEG): 20 Jahre garantierte Vergütung. Seit dem 1. Februar 2026 erhalten Neuanlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung ca. 7,78 Cent pro Kilowattstunde und bei Volleinspeisung 12,34 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung wird anschließend halbjährlich degressiv angepasst.

  • KfW-Förderprogramm (Programm 270): Zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Eine Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten ist möglich.

  • 0 % Mehrwertsteuer: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp entfällt weiterhin die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation. Dadurch reduziert sich der Gesamtpreis unmittelbar.

  • Regionale Förderprogramme: Zahlreiche Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse, insbesondere für Batteriespeicher oder Balkonkraftwerke.

  • Beispiel: Das SolarPLUS-Programm der Investitionsbank Berlin (IBB) gewährt gestaffelte Zuschüsse für förderfähige Dach-Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern. Für Speicher beträgt die Förderung rund 300 Euro pro kWh, wobei die maximale Fördersumme pro Projekt bis zu 15 000 Euro erreichen kann.

Fazit

Insgesamt bleibt die Einspeisevergütung 2026 zwar weiterhin dem Degressionsmechanismus unterworfen, doch unter Berücksichtigung der kombinierten Stromkosteneinsparungen, der Mehrwertsteuerbefreiung sowie zinsgünstiger Förderkredite bietet eine Investition in eine Photovoltaikanlage derzeit weiterhin deutliche Kosten- und Renditevorteile.

FAQs

Was ändert sich 2026 bei Photovoltaik?

Im Jahr 2026 gelten weiterhin die Mehrwertsteuerbefreiung sowie die degressive Regelung der Einspeisevergütung für PV-Anlage. Das bedeutet: Beim Kauf und bei der Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp bleibt der Umsatzsteuersatz bei 0 %. Gleichzeitig wird die Einspeisevergütung zum 1. Februar 2026 um 1 % abgesenkt und zum 1. August erneut um 1 % reduziert. Darüber hinaus gilt bei Neubauten und größeren Dachsanierungen in vielen Fällen eine Solarpflicht, wonach mindestens 30 % der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden müssen.

Welche Faktoren beeinflussen die Solarstrom-Einspeisevergütung?

Politische Anpassungen: Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte halbjährliche Degressionsmechanismus wirkt sich direkt auf die Vergütungshöhe aus. Wer frühzeitig investiert und seine Anlage ans Netz anschließt, sichert sich höhere Sätze der Einspeisevergütung für Photovoltaik.

Anlagengröße: Die Vergütung ist nach Leistungsstufen gestaffelt. Je größer die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, desto niedriger fällt in der Regel die Vergütung pro Kilowattstunde aus.

Einspeisemodell: Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich je nach gewähltem Modell (Teileinspeisung oder Volleinspeisung).

Wie lange gibt es noch die Einspeisevergütung?

Derzeit liegen keine konkreten Pläne zur Abschaffung der Einspeisevergütung vor. Nach geltendem EEG wird die Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Nach Ablauf dieser 20 Jahre endet die reguläre Vergütungsphase, die Photovoltaikanlage kann jedoch weiterhin betrieben werden. Bei Phasen mit negativen Strompreisen verlängert sich der Vergütungszeitraum entsprechend um die betroffenen Stunden.