Wie funktioniert die Direktvermarktung von PV-Strom – alle Infos und Regelungen
Das Thema „Direktvermarktung“ kommt immer wieder in den Nachrichten vor, ist aber auf Anhieb gar nicht so einfach zu erklären. Was genau hat es damit auf sich?
Die Direktvermarktung von Solarstrom bedeutet, dass Sie den erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage nicht wie früher einfach ins Netz einspeisen und die feste EEG-Vergütung erhalten, sondern ihn aktiv am Strommarkt verkaufen – meist über einen sogenannten Direktvermarkter. Dieser übernimmt die Vermarktung für Sie und verkauft Ihren Strom an der Strombörse oder direkt an Großabnehmer.
Dafür erhalten Sie den sogenannten „Marktwert Solar plus“, eine Marktprämie, die die Differenz zur EEG-Vergütung ausgleicht. Dadurch sind Ihre Einnahmen nicht mehr pauschal festgelegt, sondern schwanken mit dem Marktpreis. Der Vorteil: Wer sich auskennt oder einen guten Direktvermarkter hat, kann unter Umständen mehr verdienen als mit der klassischen Einspeisung.
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Welche Regelungen sind die Grundlage für die Direktvermarktung von PV-Strom?
Die rechtliche Basis für die Direktvermarktung liefert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt mit dem EEG 2023 und den Änderungen durch das Solarpaket I angepasst wurde. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab 100 kW installierter Leistung verpflichtend. Betreiber kleinerer Anlagen können sich freiwillig für dieses Modell entscheiden, unterliegen aber nicht der Pflicht.
Ein zentrales Element der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage, damit der Netzbetreiber bei Engpässen eingreifen kann. Wichtig ist zudem die sogenannte Marktprämie – sie gleicht den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis und der EEG-Vergütung aus und macht das Modell erst wirtschaftlich attraktiv.
Vor- und Nachteile der Direktvermarktung von PV-Strom
Vorteil | Nachteil |
Möglichkeit, höhere Erlöse als durch feste EEG-Vergütung zu erzielen (bei hohem Börsenpreis) | Höherer organisatorischer und technischer Aufwand |
Direkter Zugang zum Strommarkt | Schwankende Erlöse je nach Strommarktpreis |
Marktnahe Preisgestaltung fördert Effizienz | Kosten für Fernsteuerbarkeit, Messung und Direktvermarkter |
Für größere Anlagen oft wirtschaftlich vorteilhaft | Nicht für kleine Anlagen wie ein Balkonkraftwerk rentabel |
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Wann lohnt sich die Direktvermarktung von PV-Strom besonders?
Direktvermarktung ist vor allem für große PV-Anlagen mit mehr als 100 kWp interessant. Je größer die Anlage, desto eher lohnt sich der zusätzliche Aufwand für Fernsteuerung, Messung und Abrechnung. Auch bei Freiflächenanlagen oder Gewerbebetrieben mit Eigenverbrauch und hohen Erträgen kann die Direktvermarktung eine attraktive Alternative sein.
Wichtig ist, dass Sie als Betreiber den Stromverbrauch im Auge behalten und optimal auf Einspeisezeiten reagieren können. Wer sich mit Strompreisen auskennt oder eine intelligente Steuerung nutzt, kann durch gezielte Einspeisung zur richtigen Tageszeit von hohen Börsenpreisen profitieren.
Warum die Vermarktung des Strom bei kleinen Anlagen wie Balkonkraftwerken nicht sinnvoll ist
Ein Balkonkraftwerk ist in der Regel für den Eigenverbrauch konzipiert – bei maximal 800 Watt Einspeiseleistung und häufig nur ein oder zwei Solarpanels lohnt sich der Aufwand für die Direktvermarktung schlichtweg nicht. Die Kosten für Messung, Steuerung, Anmeldung beim Marktstammdatenregister und den Direktvermarkter selbst stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Erlös.
Außerdem entfällt bei Balkonkraftwerken ohnehin die EEG-Umlage, sodass der selbstgenutzte Strom steuerfrei ist. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk mit Speicher betreiben – wie zum Beispiel EcoFlow STREAM – erzielen Sie die größte Ersparnis, wenn Sie Ihren Strom selbst verbrauchen und nicht verkaufen. In diesem Fall sind Allroundlösungen mit intelligenter Steuerung besonders sinnvoll, da sie Autarkie fördern und den Eigenverbrauch gezielt maximieren.
Ist Direktvermarktung in Kombination mit Eigenverbrauch möglich?
Diese Kombination ist prinzipiell möglich – und in der Praxis sogar recht häufig. Wer einen Teil des Solarstroms selbst nutzt und den Überschuss direkt vermarktet, kann zwei Vorteile kombinieren: günstigen Eigenverbrauch und Erlöse aus der Strombörse. Dafür müssen jedoch spezielle Zähler installiert und die Anlage fernsteuerbar sein. Der Wechselrichter muss zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung unterscheiden können, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. Diese Lösung lohnt sich vor allem für größere Solaranlagen mit hoher Eigenverbrauchsquote und bei den aktuell steigenden Strompreisen.
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FAQS
Ist die Direktvermarktung von Strom verpflichtend?
Nur für PV-Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend – das schreibt das EEG klar vor. Für kleinere Anlagen, etwa auf Einfamilienhäusern oder bei einem Balkonkraftwerk, ist sie freiwillig. Hier können Betreiber selbst entscheiden, ob sie lieber klassisch einspeisen oder sich am Strommarkt beteiligen möchten. Die meisten Privathaushalte entscheiden sich weiterhin für Eigenverbrauch und feste Einspeisevergütung. Wichtig ist: Auch bei freiwilliger Direktvermarktung müssen alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
Nach aktuellem Stand (Juni 2025) beträgt die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 10 kWp rund 8,1 Cent pro kWh. Dieser Wert gilt bei Volleinspeisung – wer teilweise selbst verbraucht, bekommt etwas weniger. Die Vergütungssätze ändern sich monatlich geringfügig, abhängig vom Zubau neuer Anlagen. Wer den erzeugten Strom direkt vermarktet, bekommt zusätzlich die Marktprämie, die den Unterschied zwischen EEG-Vergütung und Marktpreis ausgleicht. Prognosen gehen davon aus, dass auch 2025 die Direktvermarktung bei sehr großen Anlagen lukrativer bleibt als die feste Einspeisung.
Was zahlt der Direktvermarkter bei Direktvermarktung von Strom?
Die Vergütung durch den Direktvermarkter setzt sich aus dem sogenannten Marktwert Solar plus der Marktprämie zusammen. Der Marktwert richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenpreis für Solarstrom, der sich täglich ändert. Im Jahr 2024 lag dieser bei durchschnittlich 9,5 Cent pro kWh – deutlich über dem EEG-Satz. Davon zieht der Direktvermarkter in der Regel eine Gebühr ab, die zwischen 0,2 und 1 Cent pro kWh liegen kann. Letztlich kann sich die Direktvermarktung bei hohen Börsenpreisen also wirklich lohnen – bei kleinen Anlagen jedoch nicht.
Was ist Fernsteuerbarkeit bei der Direktvermarktung von Strom?
Fernsteuerbarkeit bedeutet, dass der Netzbetreiber bei Bedarf auf die Anlage zugreifen und die Einspeisung reduzieren kann – z. B. bei Netzüberlastung. Technisch muss die Anlage über einen speziellen Rundsteuerempfänger oder eine digitale Schnittstelle verfügen. Diese Anforderung ist Pflicht für alle Anlagen, die in die verpflichtende Direktvermarktung fallen – und eine der größten Hürden für kleinere PV-Anlagen.