Anmeldung von Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur
Angesichts der vielen bürokratischen Regelungen in unserem Land ist es kein Wunder, dass die meisten von uns auch bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks zunächst einmal mit Hürden rechnen. Leider lassen sich einige von uns immer noch vom Kauf einer eigenen kleinen Solaranlage abschrecken, da sie fürchten, dass dadurch erheblicher Verwaltungsaufwand auf sie zukommt.
Die gute Nachricht: So schlimm ist es wirklich nicht! Gerade im letzten Jahr wurden die Anmeldebedingungen noch einmal deutlich vereinfacht. Alles dazu erfahren Sie im folgenden Blogartikel.
Ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur nötig?
Die Bundesnetzagentur führt ein Marktstammdatenregister, das online aufgerufen werden kann. Hier muss jedes neue Balkonkraftwerk zwingend angemeldet werden. Auch Stilllegungen, Betreiberwechsel oder Datenänderungen müssen im Marktstammdatenregister hinterlegt werden. Das Ganze funktioniert online, indem Sie sich registrieren und so eine Art Benutzerkonto anlegen.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist recht unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Muss ich mein Balkonkraftwerk noch woanders anmelden?
Bis zum Inkrafttreten des Solarpakets I im Jahr 2024 war auch eine Anmeldung des Balkonkraftwerks beim örtlichen Netzbetreiber vorgeschrieben. Das machte die Anmeldung ein wenig komplizierter, da zwei Stellen kontaktiert werden mussten. Mittlerweile erfährt der Netzbetreiber nach der Anmeldung beim Marktstammdatenregister automatisch von Ihrem Balkonkraftwerk. Eine weitere Anmeldung an einer anderen Stelle ist nicht notwendig.
Wieso wurde die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur vereinfacht?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich mein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden kann?
Wichtig ist, dass Sie ein in Deutschland zugelassenes Balkonkraftwerk mit CE-Zertifizierung besitzen. Dieses darf nach aktuellem Stand lediglich 800 Watt Gesamtleistung erzielen, wobei die Solarpanels eine Spitzenleistung von 2000 Watt aufweisen dürfen. Der Wechselrichter muss nach Norm VDE-AR-N 4105 zertifiziert sein – so ist die Kompatibilität mit dem Stromnetz garantiert.
Besonderheit: Rückwärtslaufende Zähler
Wie läuft die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur ab?
Die Anmeldung ist mittlerweile sehr niedrigschwellig gestaltet und deshalb im Handumdrehen erledigt. Auf der Seite des Marktstammdatenregisters werden Sie durch den Anmeldeprozess geleitet. Folgende Daten werden dabei abgefragt:
Art der Anlage: PV-Anlage
Standort: Adresse, an der die Anlage betrieben wird
Leistung: Angabe der Nennleistung (in Watt)
Wechselrichtertyp: Hersteller und Modell des Wechselrichters
Inbetriebnahmedatum: Datum, ab dem die Anlage Strom erzeugt
Nummer des Stromzählers
Persönliche Daten (Name, Adresse)
Für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister müssen Sie nur um die 15 Minuten einplanen. Sinnvoll ist es, die erforderlichen Daten vorher schon zusammenzutragen, so läuft der Prozess etwas flüssiger ab. Bei Fragen können Sie das Kontaktformular der Bundesnetzagentur nutzen.