Musterschreiben: Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen

EcoFlow

Wer eine Solaranlage – egal, ob privat oder zu unternehmerischen Zwecken – besitzt, dem wird schnell klar: Mit der Montage der Anlage ist es nicht getan. Die Anschaffung einer Solaranlage bringt allerlei bürokratisches Beiwerk mit sich, so muss z. B. auch in Bezug auf die steuerliche Gestaltung einiges überlegt werden.

Wenn Ihre PV-Anlage in Ihr Unternehmensvermögen fällt, Sie aber eigentlich einen großen Teil des Stroms privat nutzen möchten, ist es sinnvoll, die PV-Anlage ins Privatvermögen zu entnehmen. Wann das Sinn ergibt, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie Sie eine solche Entnahme ganz einfach organisieren, erfahren Sie in den folgenden Absätzen. Außerdem geben wir Ihnen ein praktisches Musterschreiben an die Hand.

Was ist die Entnahme einer PV-Anlage ins Privatvermögen?

Ist eine PV-Anlage einem Unternehmensvermögen zugeordnet und wird in ein Privatvermögen überführt, spricht man von einer Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen. Dies hat Konsequenzen in finanzieller Hinsicht, z. B., da der verbrauchte Strom nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe gilt und deshalb keine Umsatzsteuer mehr dafür abgeführt werden muss. Der administrative Aufwand kann so deutlich reduziert werden.

Wie läuft die Entnahme einer PV-Anlage ins Privatvermögen ab?

Bei der Entnahme haben Sie ein Wahlrecht und müssen sich gegenüber Ihrem Finanzamt erklären. Dafür sind bestimmte Fristen einzuhalten; die Erklärung kann dann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung, der Umsatzsteuerjahreserklärung oder auch separat erfolgen. Es ist also eine schriftliche Meldung an das Finanzamt nötig.

Hier fangen die Probleme für viele an – denn was genau gehört in die Meldung an das Finanzamt? Welche Punkte müssen mitgeteilt werden, damit die Entnahme rechtssicher erklärt wird. Damit Ihnen hier keine Fehler passieren, haben wir im Folgenden ein Musterschreiben für Sie aufgesetzt.

Musterschreiben für die Entnahme einer PV-Anlage ins Privatvermögen

Ihr Name
Ihre Adresse
Ihre Telefonnummer
Ihre E-Mail-Adresse

Datum

Empfänger

Betreff: Mitteilung zur Überführung meiner PV-Anlage ins Privatvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich meine bislang gewerblich geführte Photovoltaikanlage in mein Privatvermögen überführen werde. Dies erfolgt nach § 12 Abs. 3 UStG zum „Nullsteuersatz“, es werden über 90 % des erzeugten Stroms privat genutzt. Die betreffende Anlage wurde am [Datum der Installation] installiert, verfügt über eine Leistung von [Leistung in kW] und trägt die Seriennummer [Seriennummer].

Im Anhang finden Sie folgende Dokumente: Kaufvertrag, Rechnungen, Einspeisevertrag.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Entnahme meiner PV-Anlage.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Häufig ist die Meldung auch über Elster möglich, einige Finanzämter bieten hierfür auch eigene Formulare an.

Voraussetzungen für die Entnahme einer PV-Anlage ins Privatvermögen

Nicht in jedem Fall kann eine PV-Anlage einfach so ins Privatvermögen überführt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Strom aus der PV-Anlage muss überwiegend privat genutzt werden. Das ist der Fall, wenn mindestens 90 % des Stroms für private Zwecke verwendet werden. Der Strom kann z. B. im Haushalt, aber auch beim Laden eines Elektrofahrzeugs zum Einsatz kommen.

  • Weniger als 10 % des Stroms dürfen zu unternehmerischen Zwecken genutzt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist ausgeschlossen.

  • Die Entnahme muss dem Finanzamt ordentlich mitgeteilt werden.

  • Auch der Netzbetreiber bzw. der Energieversorger müssen über die Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen informiert werden.

  • Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Anlage zusätzlich zu den Solarpanels auch über eine Solarbatterie verfügt.

Dann ist die Entnahme einer PV-Anlage ins Privatvermögen sinnvoll – Vor- und Nachteile

Keine Umsatzsteuer abzuführen und die PV-Anlage ins Privatvermögen zu entnehmen, klingt erst einmal attraktiv. Dennoch sollten alle Seiten betrachtet werden – denn es gibt auch Punkte, über die man vor der Entnahme durchaus gründlich nachdenken sollte. Die folgende Tabelle kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:

Vorteile der Entnahme

Nachteile der Entnahme

Wegfall der Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch
Nach der Entnahme muss der selbst verbrauchte Strom nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Fortbestehende Umsatzsteuerpflicht auf Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom bleibt umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, die Kleinunternehmerregelung wird angewendet.

Reduzierter administrativer Aufwand
Die regelmäßige Ermittlung und Meldung des Eigenverbrauchs entfällt, was den bürokratischen Aufwand verringert.

Keine Vorsteuerberichtigung erforderlich
Bei einer Entnahme zum Nullsteuersatz ist keine Berichtigung des ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerabzugs notwendig.

Vereinfachte steuerliche Handhabung
Durch die Entnahme kann die PV-Anlage wie eine private Anlage behandelt werden, was die steuerliche Handhabung erleichtert.

Bindung an die Regelbesteuerung
Wenn beim Erwerb der Anlage auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist man für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.

Entnahme von Balkonkraftwerken – ist das möglich?

Viele Menschen irren sich in der Annahme, dass „nur große PV-Anlagen in das Privatvermögen überführt werden können“. Das stimmt jedoch nicht: Auch kleine Balkon-PV-Anlagen sind für die Überführung in das Privatvermögen qualifiziert. In der Praxis ist die Notwendigkeit dieses Vorgangs jedoch gering – da die Stromerzeugung von Balkonkraftwerke klein ist und der kommerzielle Betrieb unrentabel ist, werden sie oft von Anfang an für den privaten Eigenverbrauch installiert, was den zusätzlichen, komplexen Prozess der „Überführung in das Privatvermögen“ überflüssig macht und den administrativen Aufwand im Vergleich zu großen PV-Anlagen erheblich reduziert.

Das Design des EcoFlow STREAM Ultra X passt genau zu den Kernbedürfnissen von Balkon-PV-Anlagen: „privater Eigenverbrauch, bequem und unkompliziert“. Es senkt nicht nur die Hürden für den privaten Gebrauch erheblich, sondern geht auch direkt auf die Schwachstellen der deutschen Nutzer ein – „teure Installation, eingeschränkte Stromnutzung, hohe Kosten nach Wegfall der Subventionen“ – und macht die Energieautonomie für den Haushalt einfach:

1. Plug & Play-Design: Installation ohne Hürden, spart Arbeits- und Zeitkosten

Es sind keine Fachkenntnisse eines Elektrikers oder die Beauftragung eines lokalen Installationsteams erforderlich – normale Nutzer können die Verbindung zwischen dem Solarmodul und der Hausverkabelung selbst herstellen und die tägliche Verwaltung wie Systemstart und -stopp sowie die Überprüfung des Speicherstatus selbst durchführen. Im Vergleich zu den in Deutschland üblichen professionellen Installationskosten von 300 bis 500 Euro und einer Installationsdauer von mehreren Tagen kann dieses System in einer halben Stunde installiert werden, was die Anfangskosten und den Bedienungsaufwand für den privaten Gebrauch erheblich senkt.

2. 5 Kernvorteile: Geht präzise auf die Schwachstellen des Stromverbrauchs in deutschen Haushalten ein

  • Flexible Kapazitätserweiterung zur Anpassung an verschiedene Bedürfnisse: Die Speicherkapazität reicht von 3,84 bis 23 kWh. Sowohl für Single-Wohnungen als auch für 3-4-Personen-Haushalte kann sie nach Bedarf angepasst werden, um zu vermeiden, dass die „Kapazität nicht ausreicht“ oder „unnötig Kapazität verschwendet wird“;

  • 2.300 W Hochleistungsabgabe: Kann Hochleistungsgeräte wie Waschmaschinen, Mikrowellenherde und kleine Wandklimaanlagen gleichzeitig betreiben, was die Nutzungsbeschränkung „Balkon-PV nur für Beleuchtung und Handyladung“ vollständig beseitigt;

  • AI-gesteuerte Kostenkontrolle: Der integrierte intelligente Energiemanagement-Algorithmus optimiert in Echtzeit die Verteilungslogik von „Solar-Eigenverbrauch - Speicherung - Netz-Ergänzung“, um die Abhängigkeit vom Netz zu minimieren, was sich besonders für Stromverbrauchsszenarien nach dem Wegfall der deutschen Subventionen eignet;

  • Erhebliche langfristige Kostenvorteile: Dank des hohen Wirkungsgrads bei der Energieumwandlung (15 % höher als bei herkömmlichen Balkon-PV-Anlagen) und langlebiger Komponenten (Lebensdauer der Kernkomponenten bis zu 10 Jahre), können bei einem deutschen Durchschnittsstrompreis von 0,38 Euro/kWh jährlich bis zu 1.993 Euro an Stromkosten eingespart werden. Die langfristige Rentabilität übertrifft herkömmliche Stromversorgungslösungen bei Weitem;

  • Privater Gebrauch ist unkompliziert: Es sind keine komplizierten Asset-Registrierungen oder behördlichen Anmeldungen erforderlich. Der gesamte Prozess von der Installation bis zur Nutzung kann selbst gesteuert werden, was perfekt zu den Eigenschaften von Balkon-PV-Anlagen „privater Eigenverbrauch, geringe Belastung“ passt.

Kurz gesagt: Eine Balkon-PV-Anlage kann nicht nur in das Privatvermögen überführt werden, sondern erfordert aufgrund ihrer „naturgegebenen Eignung für den privaten Gebrauch“ keine zusätzlichen Schritte; und das EcoFlow STREAM Ultra X verstärkt diesen Vorteil zusätzlich, indem es mit seinem „niedrigen Einstieg, hoher Anpassungsfähigkeit und Kosteneinsparung“ deutschen Haushalten ermöglicht, die Energieautonomie und die Einsparungen bei der Stromrechnung durch Balkon-PV-Anlagen unkompliziert zu genießen.

EcoFlow STREAM Ultra X

Der EcoFlow STREAM Ultra X liefert bis zu 2.300 W Wechselstrom und versorgt mühelos auch energieintensive Geräte wie Backöfen und Mikrowellen. Seine Energiespeicherkapazität reicht von 3,84 bis 23 kWh und gewährleistet eine stabile Stromversorgung rund um die Uhr, ohne dass Sie sich bei Stromausfällen Sorgen machen müssen. Er verfügt über eine fortschrittliche Technologie zur Stromerzeugung bei schlechten Lichtverhältnissen und wandelt Sonnenenergie auch bei trüben oder nebligen Tagen effizient um. Er ist mit Smart-Home-Geräten von Drittanbietern wie Tiber, Matter und Shelly kompatibel und passt sich flexibel an verschiedene Szenarien an.

Solargeneratoren