Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden
Bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks befürchten viele von uns einen sehr hohen bürokratischen Aufwand, was nicht wenige von der Anschaffung einer solchen Anlage abhält. In diesem Blogartikel möchten wir darauf eingehen, warum diese Bedenken nicht nötig sind und wie Sie die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ganz einfach bewerkstelligen können. Zudem erfahren Sie auch alles darüber, wie die Anmeldung bei einem Balkonkraftwerk mit Speicher aussieht.
Ist es kompliziert, ein Balkonkraftwerk mit Speicher anzumelden? Worauf muss ich achten?
Tatsächlich ist es mittlerweile gar nicht mehr kompliziert, ein Balkonkraftwerk mit Speicher anzumelden – niemand sollte also aus Angst vor der Anmeldung kein Balkonkraftwerk anschaffen. Seitdem das Solarpaket I gilt, ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks auch für Laien ganz unkompliziert machbar. Sie lässt sich sogar ganz einfach online durchführen.
Was Sie machen müssen:
Dem Marktstammdatenregister über ein Onlineformular Ihr Balkonkraftwerk melden. Dabei müssen einige technische Daten eingegeben werden.
Was Sie nicht machen müssen:
Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist mittlerweile nicht mehr nötig. Die Anmeldung über das Formular des Marktstammdatenregisters ist also völlig ausreichend.
Woran Sie denken müssen:
Vorab sollten Sie darauf achten, dass Sie alle wichtigen technischen Informationen zu Ihrer Anlage zur Hand haben, wenn Sie die Anmeldung beginnen. Setzen Sie von Anfang an auf eine in der EU zugelassene Lösung mit CE-Zertifizierung – so können Sie sicher sein, dass bei der Anmeldung keine Genehmigungsprobleme entstehen.
Wie teuer ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Tatsächlich ist die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister völlig gebührenfrei. Sie müssen also weder mit Aufwand noch mit Kosten rechnen. Aber Achtung: Es ist schon vorgekommen, dass Fishing-Webseiten die Seite des Marktstammdatenregisters fälschten. Deshalb gilt: Werden Sie misstrauisch, sobald Sie irgendwo Geld bezahlen sollen und tun Sie dies auf keinen Fall!
Darf ich ein Balkonkraftwerk mit Speicher ohne Anmeldung betreiben?
Sie dürfen ein Balkonkraftwerk grundsätzlich nicht ohne Anmeldung betreiben – ganz egal, ob es über einen Speicher verfügt oder nicht. Selbst wenn das Kraftwerk nicht nur über einen Speicher verfügt, sondern auch so konfiguriert ist, dass es keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss es angemeldet werden.
Der Grund: Entscheidend ist, dass Ihr Zuhause dennoch ans Stromnetz angeschlossen ist und dieses durch das Kraftwerk beeinflusst werden könnte. Nur bei Inselanlagen in Haushalten ohne Netzstromanschluss kann eine Anmeldung theoretisch außer Acht gelassen werden. Diese Situation ist in Deutschland aber sehr selten, da ein Netzstromanschluss Pflicht ist.
Drohen Strafen, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, ohne dieses ordnungsgemäß anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann in Deutschland geahndet werden und es können sogar empfindliche Strafen drohen. Laut § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind nämlich Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. In der Praxis werden diese zwar nicht verhängt, allerdings sind Bußgelder in Höhe von einigen hundert Euro durchaus möglich.
Wichtig ist auch: Nur ein ordnungsgemäß angemeldetes Balkonkraftwerk kann auch ordnungsgemäß versichert sein. Insofern haben Sie ein großes Problem, wenn durch eine nicht angemeldete Anlage ein Schaden, z. B. durch einen Brand entsteht. Obwohl die Schadenssumme hier schnell einmal mehrere tausend Euro betragen kann, wird die Versicherung in diesem Fall nicht einspringen.
Sollte die Anlage zudem mit einem rückwärtslaufenden Zähler ausgestattet sein, drohen Rückforderungen von Seiten des Netzbetreibers. Diesbezüglich auf der sicheren Seite zu sein ist definitiv den Aufwand wert, den die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks verursacht.
Warum ist es gesetzlich geregelt, dass ein Balkonkraftwerk nur mit Anmeldung betrieben werden kann?
Die Anmeldung ist keine Schikane, sondern tatsächlich von großer Bedeutung für die Sicherheit des Stromnetzes. Zwar handelt es sich bei einem Balkonkraftwerk nur um eine kleine Anlage, dennoch können Balkonkraftwerke in großer Zahl durchaus zu Spannungsproblemen im Stromnetz führen. Für Netzmonteure ist es außerdem wichtig zu wissen, von wo genau eingespeist wird, um Spannungen einschätzen zu können und so Arbeitsunfälle zu verhindern.
Letztendlich hat die Anmeldepflicht vor allem Sicherheitsgründe und kommt so auch Ihnen zugute – schließlich sind wir alle auf ein gut funktionierendes Stromnetz angewiesen.
Nicht zuletzt spielt aber auch die Abrechnung eine Rolle. Mittlerweile ist es zwar erlaubt, ein Balkonkraftwerk auch mit einem alten, rückwärtszählenden Zähler zunächst ans Netz anzuschließen, allerdings wird dieser dann über kurz oder lang vom Netzbetreiber ausgetauscht. Ohne Anmeldung können Sie das Kraftwerk theoretisch länger mit einem rückwärtslaufenden Zähler betreiben, womit Sie den Netzbetreiber betrügen.
Worauf muss ich bei der Anschaffung und Anmeldung eines Balkonkraftwerks sonst noch achten?
Damit bei der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks alles rund läuft, müssen Sie auf eine zugelassene Anlage ohne technische Mängel setzen. Verzichten Sie unbedingt auf Billigware und achten Sie auf die vorgeschriebenen Zertifizierungen. Das ist nicht nur für die Anmeldung wichtig – so stellen Sie auch sicher, dass Ihrem Zuhause durch das Balkonkraftwerk keine Gefahr droht.
Wichtig ist darüber hinaus auch, dass alle verbauten Komponenten miteinander kompatibel sind. Schlechte oder unzulässige Anschlüsse können nämlich ebenfalls zu technischen Problemen führen, die sich auch auf das Stromnetz ausweiten können.