Balkonkraftwerk anmelden 2025: Schritt für Schritt
Sie interessieren sich für ein Balkonkraftwerk, aber die damit verbundene Bürokratie macht Ihnen Sorgen? Sie haben keine Lust, umständlich Anträge auszufüllen und lange auf Behördenantworten zu warten? Die gute Nachricht ist: Das ist bei der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks auch gar nicht nötig. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist unkompliziert und Sie müssen dafür noch nicht einmal das Haus verlassen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles Wichtige!
Balkonkraftwerk anmelden im Jahr 2025 – Schritt für Schritt zum Ziel
Durch das Solarpaket I hat sich die Rechtslage in Bezug auf die Anmeldung von Balkonkraftwerken in Deutschland verändert – und vereinfacht. Im Grunde gibt es gar nicht mehr viel zu beachten. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland im Jahr 2025 erfolgt in zwei ganz einfachen Schritten:
Schritt 1: Das richtige Modell planen und anschaffen:
Schritt 2: Anmeldung im Marktstammdatenregister:
Was wird bei der Anmeldung geprüft?
War die Anmeldung eines Balkonkraftwerks früher schwieriger?
Kann mein Balkonkraftwerk bei der Anmeldung verboten werden?
Weitere Balkonkraftwerk-Erleichterungen durch das Solarpaket I
Die Mehrwertsteuer auf alle Solarprodukte (Panels und Batterien) fällt bis 2026 weg. Sie sparen automatisch 19 %. | Die Grenze für die Ausgangsleistung wurde von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Sie können mit Ihrer Anlage nun also deutlich mehr Leistung erzielen. | Die Standortvorschriften für Balkonkraftwerke sind nun lockerer, Sie dürfen ein solches Kraftwerk z. B. auch auf einer Garage montieren. |
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Sie dürfen Ihren alten Stromzähler vorerst behalten – auch, wenn er rückwärts zählt. | Die Solarpanels dürfen insgesamt eine Leistung von 2000 Watt erzielen. Damit können Sie sicherstellen, immer auf die angestrebte Ausgabeleistung zu kommen. | In den nächsten Jahren ist das Solarpaket II geplant – weitere Erleichterungen sind also wahrscheinlich zu erwarten. |